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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Befangenheit

im Arbeitsgerichtsprozess

 

Landesarbeitsgericht Köln 

Befangenheit ist ein allgemeines Thema in Prozessen. Richter sind auch nur Menschen! Als innere Tatsache ist Befangenheit kaum je auszuloten. Die Rechtsprechung kann nur kategorische Fälle formulieren, die zum Richterausschluss führen - wobei mitunter gerade Einstellungen, die keinen Niederschlag in Äußerungen oder Beziehungen finden, eine fatale Konsequenz können. 

 

Über die Ablehnung von Gerichtspersonen entscheidet die Kammer des Arbeitsgerichts. Wird sie durch das Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds aber beschlussunfähig, so entscheidet das Landesarbeitsgericht. Gegen den Beschluss findet kein Rechtsmittel statt. Gegen die Entscheidungen von Arbeits- oder des Landesarbeitsgerichten über einen gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsantrag ist analog dieser Regelung auch kein Rechtsmittel gegeben. 

 

Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren. Anders kann das nach der Rechtsprechung nur sein, wenn die vorgebliche Fehlerhaftigkeit sich auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gründet oder sogar auf Willkür. 

 

Dürfen die Kammern der Arbeitsgerichte gemeinsam über Rechtsfragen beraten? Wenn ein abstrakter Rechtsdiskurs zwischen Gerichten stattfindet, ist das zulässig. Gefördert wird die Suche nach der richtigen Rechtsanwendung. Das heißt längst nicht, dass dabei eine Meinung entstehen muss, die nun von allen Kammern vertreten wird. 

 

Auch ein ehrenamtlicher Richter kann wegen der Besorgnis der Befangenheit von den Parteien abgelehnt werden. Er kann aber auch selbst seine Ablehnung anzeigen, wenn er sich, z.B. wegen einer persönlichen Beziehung zu einer Partei für befangen hält. Über das Ablehnungsgesuch bzw. die Ablehnungsanzeige entscheidet die jeweilige Kammer des Arbeitsgerichts bzw. Landesarbeitsgerichts nach Anhörung des abgelehnten ehrenamtlichen Richters, aber ohne dessen Mitwirkung und unter Hinzuziehung seines Vertreters durch Beschluss. Befangenheit ist kein objektiver Tatbestand. befangen ist. Es genügen Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des ehrenamtlichen Richters zu rechtfertigen.  Es ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Arbeitsgerichtsgesetz Rechtsmittel gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Richter ausschließt.

Verbindung zwischen Richter und im Verfahren beteiligter Kanzlei 

Der Bundesgerichtshof hat im März 2012 entschieden, dass ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn der Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor eben diesem Gericht vertritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehegatte als Partner oder als Angestellter der Kanzlei tätig ist. 

 Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Aachen, Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Solingen, Wuppertal, Hagen, Hamm, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

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