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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Rechtsanwalt Dr. jur. Palm Hinweis in eigener Sache: In Deutschland müssen ca. 21.000 Richter jedes Jahr fünf Millionen neue Klagen bearbeiten. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, kommentierte das mit der Feststellung: "Wir sind ein prozessfreudiges Volk". Definitiv ist das nicht jederzeit auf Anwälte zurückzuführen, die regelmäßig im Interesse des Mandanten, aber auch im eigenen Interesse schnelle außerprozessuale Lösungen bevorzugen. 

(Rechtsanwalt Dr. jur. Palm)

Unser Ziel ist es indes, möglichst viele Auseinandersetzungen ohne Prozess zu regeln, ohne effektive Ergebnisse aus dem Auge zu verlieren. Denn ein guter Vergleich ist allemal mehr wert, insbesondere unter ökonomischen Aspekten, als ein langjähriger "blutiger" Prozess - zudem wenn die "Wartezeiten" bei Gericht steigen. Wenn es aber zum Gericht geht, werden wir ihre Interessen nachhaltig vertreten. Nicht jeder Fall kann gewonnen werden, aber Einsatz und Erfahrung zahlen sich letztlich immer aus. Rechtsanwalt Dr. Palm ist zugelassen, bei allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie Oberlandesgerichten aufzutreten und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Corona - Hinweis

Wir sind weiter für Sie da und prinzipiell gibt es keine große Änderung der Arbeitsabläufe mit der Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den Übertragungsrisiken wegfallen. Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die mit zahlreichen beeinträchtigten Abläufen des öffentlichen Lebens in Verbindung stehen, aber prinzipiell sind wir auch ohne unmittelbare Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt ist, voll handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir reagieren kurzfristig. 

Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell durchgeführt wie bisher. Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn sie keinen Aufschub dulden. Das gilt etwa für Haftsachen und schon andauernde Strafverhandlungen, gleiches gilt für ermittlungsrichterliche Handlungen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von Verhandlungsterminen sowie die Aussetzung oder Unterbrechung von laufenden Verfahren entscheiden die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Eine großzügige Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten wird vom Justizministerium empfohlen.

Die Verwaltungsbehörden reagieren unterschiedlich, einige Stadtverwaltungen sind weitgehend geschlossen. Ämter können teilweise in  dringenden Fällen nach telefonischer Anmeldung besucht werden. Solche Umstände sind hinzunehmen. Allerdings ist trotz der prekären Situation davon auszugehen, dass insgesamt weniger Anträge gestellt werden, sodass ggf. auch Verfahren davon profitieren, schneller behandelt werden zu können. 

Unsere Netzseiten (Rechtsgebiete) >>

Die vorliegende Site bzw. Seite präsentiert sich einerseits als unsere virtuelle Visitenkarte, andererseits werden hier erste Orientierungshilfen für den Rechtsalltag gegeben, die allerdings keine Rechtsberatung ersetzen.

Wir arbeiten in den klassischen Bereichen anwaltlicher Tätigkeit im Zivilrecht, Arbeitsrecht (Mobbing) und Familienrecht, interessieren uns aber insbesondere verstärkt für die Rechtsbereiche Internetrecht, Online-Recht, Domainstreitigkeiten, mithin alle rechtlichen Probleme rund um das Netz.

Wie praktisch alle Initiativen des WWW ist auch diese Seite permanent "still under construction". Vorschläge und Anregungen greifen wir daher gerne auf, ohne je das Ideal zu verfolgen, hier eine "alexandrinische" Bibliothek des Rechts vorzulegen. Wir bemühen uns, aktuell im Blick auf unsere Arbeit zu sein. Sollten Sie Fehler auch bei der Seitenwiedergabe Ihres Browers entdecken, sind wir für Hinweise dankbar. Die Seiten werden permanent "upgedatet", sodass sich auch zukünftige Besuche lohnen sollten.

Das Internet ist längst eine herausragende Informationsquelle geworden und auch die Jurisprudenz wird im Netz in umfassender Weise vorgestellt. Im Meer der Jura-Links mag Wertvolles gefunden werden. Die Tätigkeit der Anwälte behält aber ihren guten Sinn weiterhin darin, aus diesen sprudelnden Quellen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Dogmatik das herauszufiltern, was dem Mandanten nützt und das praktisch einzusetzen.

Insofern ist die "overload information" nicht nur ein Segen für die Laien, die nach dem Motto handeln mögen, das Recht im Netz erspart den Rechtsanwalt, sondern schafft auch das Dilemma, Informationen unprofessionell einzusetzen. Vor allem aber besteht unser Anspruch in einer individuellen Betreuung Ihres Falles und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, um gute Ergebnisse zu erzielen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an (0228/635747) oder schicken Sie uns eine Email (drpalm@web.de). Wir sind gerne bereit, uns Ihr Anliegen näher anzusehen und antworten kurzfristig.

Rechtsanwalt Dr. Palm

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Für büroorganisatorische Fragen - Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat (0228/63 57 47). Unsere Mandantenbögen schicken wir Ihnen gerne per E-Mail zu. Zur Online-Beratung geht es auf diese Seite.

 

 

Jobs/Karriere >>

Wir sind  an der Erweiterung unseres virtuellen Angebots  interessiert und könnten uns daher im Netz auch Kooperationsformen für eine virtuelle Kanzlei (Bürogemeinschaft oder Sozietät) vorstellen. Kontaktieren Sie uns doch einfach!

Zum Thema "Jobs/Karriere" geht es hier weiter >> 

Rechtsgebiete >>

smcheckico.gif (1689 Byte)Scheidung-online

Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen. Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. 

 

Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Das gilt auch in dem Fall, dass Sie im Ausland leben.  Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. Wir führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.  

 

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Gemäß § 6  des "Teledienstegesetz" vom 01.01 2002 kommen wir unseren Informationspflichten wie folgt nach:

Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das RVG.

Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".

Sie finden die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und BRAGO) unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der BRAK.  

Vgl. weiterhin das Impressum >>

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