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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Lebensversicherungen

 

anlässlich der Scheidung

 Lebensversicherung Rechtsanwalt Bonn

Rechtscharakter einer Lebensversicherung

Welches Schicksal eine Lebensversicherung bei Trennung und Scheidung hat, richtet sich nach deren Rechtscharakter. Geht es um Vorsorge, gehört sie zum Versorgungsausgleich.

Anrechte aus einer privaten Kapitalversicherung sind nach der Rechtsprechung des BGH schon deswegen nicht im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, weil sie nicht auf eine Rente, sondern auf Auszahlung eines Kapitalbetrages gerichtet sind, über den der Berechtigte frei verfügen kann. 

Kapitalwahlrecht

Dies gilt nach dieser Rechtsprechung auch, wenn der Berechtigte einer privaten Rentenversicherung von dem vertraglich vereinbarten Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht hat. Unerheblich ist somit, ob sich der private Versicherungsvertrag von Beginn an auf eine Kapitalversicherung bezog oder ob im Falle einer Rentenversicherung das vereinbarte Kapitalwahlrecht ausgeübt worden ist. In beiden Fällen unterliegt das ehezeitlich erworbene Anrecht  nach dem BGH nicht (mehr) dem Versorgungsausgleich, sondern ist einer Berücksichtigung im Zugewinnausgleich vorbehalten. 

Stichtagsprinzip 

Einer Berücksichtigung des erst nach Ende der Ehezeit ausgeübten Kapitalwahlrechts stehe auch das Stichtagsprinzip der §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 2 VersAusglG nicht entgegen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung eines Anrechts sei zwar nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit sind aber nach dieser Rechtsprechung zu berücksichtigen, wenn sie auf den Ehezeitanteil zurückwirken (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG). 

Versicherungen Roland BremenSpätere Ausübung des Kapitalwahlrechts

Die spätere Ausübung des Kapitalwahlrechts wirkt sich zwar nicht auf den Wert des Anrechts aus, aber auf dessen Ausgleichsform. Die Rechtsposition des Ehemanns aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft hatte sichtdurch die Ausübung des Kapitalwahlrechts in ein Anrecht auf Zahlung des vereinbarten Kapitals gewandelt. Umgekehrt ist dieses Kapitalrecht auch nicht nach dem Stichtagsprinzip des § 1384 BGB dem Zugewinnausgleich entzogen. Auch wenn das Anrecht ursprünglich noch auf ein Rentenrecht gerichtet war, war es bereits als wirtschaftlicher Wert bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags im Endvermögen des Berechtigten

Exkurs: Versicherungen anlässlich von Trennung/Scheidung 

Bei Trennung und Scheidung können sich auch Probleme des Versicherungsschutzes ergeben. Geschützt ist der Versicherungsnehmer, der andere Ehegatte wird über kurz oder lang einen eigenen Versicherungsschutz begründen müssen. Zu differenzieren ist hier wie folgt, wobei allerdings vorrangig ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen geworfen werden sollte:  

Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Der Mitversicherte muss sich nach Scheidung innerhalb von drei Monaten um einen eigenen Krankenversicherungsschutz bemühen. Mehr auf unserer Seite "Krankenversicherung" >>

Kfz-Versicherung

Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen Versicherungsnehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner, nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält, getrennt selbst versichern. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt. Es gibt Entscheidungen, die Schadensfreiheitsrabatte übertragen. Das ist der Fall, wenn etwa eine einschlägige Nutzung durch einen Ehepartner nachweisbar ist. 

Hausrat

Entscheidend ist hier die Trennung. Der Hausrat ist nach der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem Auszug den Versicherungsschutz in der neuen oder alten Wohnung. Ggf. sollte man den Vertrag anpassen, wenn weniger Werte eine geringere Versicherungssumme sinnvoll erscheinen lassen. Der bisher Mitversicherte muss einen neuen Vertrag abschließen. 

Haftpflicht

Eheleute müssen als Mitversicherte bei Scheidung neue Verträge abschließen. Die Kinder bleiben mitversichert.  

Rechtsschutzversicherung

Für den Rechtsschutz gilt regelmäßig dasselbe. Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbrecht gibt es nur für den Versicherten. 

Lebensversicherung

Im Grunde ist nur zu überlegen, ob man den Bezugsberechtigten ändert. Wenn dieser unwiderruflich eingesetzt wurde, ist aber die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Gemeinsame Kapitallebensversicherung können in Einzelverträge umgewandelt werden, wenn man sich einigt.

Köln Amtsgericht Landgericht Rechtsanwalt

Blick vom Land- und Amtsgericht Köln auf die Stadt

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

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