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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Verkehrssicherungspflichten

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Verkehrssicherungspflichten

Gefahren vermeiden!

Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht ist die zumutbare Vermeidung von Schäden, die durch die Eröffnung und Unterhaltung von Gefahrenquellen bei denjenigen drohen, die mit diesen Gefahrenquellen in Kontakt kommen können. 

Dabei ist eine Verkehrssicherungspflicht, die jeden Unfall ausschließt - wie das Landgericht Bonn ausgeführt hat - nicht erreichbar, so dass nicht für alle denkbaren und entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden muss. Allerdings sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, solche Gefahren abzuwenden, die bestimmungsgemäß oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen

Gefahren Fußgängerzone RechtsanwwaltAuch im Freizeitbereich gibt es bekanntlich viele Gefahrenquellen (Vgl. Bild links). 

Wenn ein Diskothekenbetreiber im Rahmen einer Sonderveranstaltung mit dem Motto "Beachparty" ein mit Wasser gefülltes Kunststoff-Bassin aufstellt, dessen Rand aufblasbar und ca. 1 m hoch ist und unter dem sich ein Betonboden befindet, haftet er einen alkoholisierten Gast auf Schadenersatz, der von einem neben dem Bassin befindlichen ca. 60 cm hohen Holzpodest kopfüber in das Bassin (mit ca. 70 cm tiefem Wasser) springt und sich dabei eine Halswirbelsäulenfraktur zuzieht, LG Bonn (1 O 119/03). 

Die Rechtsprechung hat das generell so formuliert: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Benutzer einer Freizeiteinrichtung vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und die vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr vorgebeugt werden muss. Beispiel: Durchsichtige Türen müssen in Fußgängerbereichen so gekennzeichnet sein, dass sie rechtzeitig wahrgenommen werden können, wobei ein bei geschlossener Tür in der Mitte der Tür befindlicher, mehrere Zentimeter breiter und deutlich sichtbarer vertikaler Streifen ausreichend sein kann.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist bei automatischen Schiebetüren etwa in einem Supermarkt nach der Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Die zeitliche Verzögerung, die zwischen der Aktivierung des Bewegungsmelders und dem Abschluss des Öffnungsvorgangs liegt, sei allgemein bekannt und stelle keine unerwartete atypische Funktion dar. Es besteht daher kein Vertrauenstatbestand dahin, dass eine automatische Tür in jedem Fall geöffnet ist, wenn der Türbereich erreicht ist. Vielmehr muss jeder Kunde beim Betreten und Verlassen eines Supermarkts darauf achten, ob sich die Automatiktür geöffnet hat.

Gehen ist für Juristen offensichtlich ein komplexer Vorgang, wie die folgende Auffassung des OLG Düsseldorf zeigt: Selbst wenn eine Treppenhausbeleuchtung unzureichend oder fehlerhaft ist, streitet kein Beweis des ersten Anscheins für einen Kausalzusammenhang zwischen diesem Mangel und einem Sturz auf der Treppe. Ist der Geschädigte die Treppe in Eile hinabgestiegen und hat dabei eine Stufe verfehlt bzw. ist von einer Stufe abgerutscht, lässt dies nämlich wegen der stets damit verbundenen Gefahr keinen sicheren Schluss auf eine bestimmte Schadensursache zu.

Die Verkehrssicherheit verlangt, dass eine Treppe im Rahmen üblicher Benutzung und berechtigter Sicherheitserwartungen gefahrlos begangen werden kann. An die Sicherheit einer Treppe in einer Gastwirtschaft sind dabei hohe Anforderungen zu stellen, weil die Gäste üblicherweise Alkohol trinken und damit zu rechnen ist, dass sie unaufmerksam oder unsicher gehen. Der Gastwirt, der es schuldhaft unterlassen hat, für die Verkehrssicherheit der Treppe zu sorgen, haftet daher, wenn ein Gast beim Hinabgehen stürzt, sich mehrfach überschlägt und mit dem Kopf an die Wand stößt. Der Gast, der die Gefährlichkeit der Stufen bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen und seine Gehweise darauf hätte einstellen können, muss sich jedoch einen Mitverschuldensanteil von 1/3 zurechnen lassen - so das OLG Hamm in einer sehr differenzierten Entscheidung zur Sicherheit bei Treppen (32 U 293/91).
Der Betreiber eines Kaufhauses verletzt die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht, wenn er im Eingangsbereich des Kaufhauses ein sich nach oben verjüngendes Regal aufstellen lässt, ohne Vorsorge dafür getroffen zu haben, dass ein Kunde unbeabsichtigt gegen die untere Kante des Regals stößt.
Was ist, wenn ein Radfahrer im Wald verunglückt?

Mit Rücksicht auf die Lage und geringe Bedeutung eines Wald- und Wiesenweges in einem Naturpark sind an die Verkehrssicherungspflichten des Trägers der Wegebaulast geringe Anforderungen zu stellen. Die Eigenverantwortlichkeit eines Radfahrers steht auf einem unbefestigten Wirtschaftsweg im Vordergrund, wie die Rechtsprechung entschieden hat.

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