Home
Übersicht
| |
Verstreutes zur
Strategie und
Taktik
der Prozessführung |
|
|
Anwälte müssen
Strategen und Taktiker sein. Das haben sie mit militärischen Befehlshabern gemein.
Die
Kenntnis einer rechtlichen Konstruktion ist nur ein Kriterium auf dem strategischen
Reißbrett der Fallbehandlung. Ein gewonnener Prozess, der sich über Jahre zieht, mag
für den Sieger ein Pyrrhussieg sein. Anwälte ziehen daher regelmäßig eine schnelle
außerprozessuale Abwicklung den Unwägbarkeiten eines Prozesses vor. Strategie heißt die
eigenen Kräfte in der Zeit richtig einzusetzen. |
Kläger haben das Privileg des "Aufschlagspiels". Sie bestimmen den
Prozessstoff. Ihre Darstellung prägt zunächst das Geschehen. Eine Klageschrift
muss etwa
aus sich heraus verständlich sein. Das kann sehr weit reichen. Macht etwa ein
Geschädigter als Klageforderung den Gesamtbetrag der ihm unfallbedingt entstandenen
Schäden, vermindert um Zahlungen der Unfallversicherung geltend, ohne anzugeben, auf
welche Schadenspositionen diese Zahlungen verrechnet werden, ist die Klageforderung nach
Auffassung des OLG Frankfurt ( Entscheidung vom 22.9.1994, 1 U 14/91, NZV 96, 281, TranspR
96, 294, VersR 96, 764, ZfS 95, 4) bereits zu unbestimmt.
|
Oft ergibt sich erst während der Abfassung die eigentlichen Schwierigkeiten
des Falles. Was in der mündlichen und gedanklichen Vorprüfung einfach erschien, kann in
der schriftlichen Darstellung Untiefen auslösen. Genauigkeit hilft zu vermeiden, später
unliebsam überrascht zu werden. Mandanten sollten unliebsame Details und Schwächen vorab
bezeichnen. Es ist mitunter so, dass Mandanten dem Anwalt gegenüber ihre
Position schön reden und dadurch eine effektive Vertretung erschweren, wenn
nicht gar unmöglich machen. Wer sich hinter einer schwach konstruierten Fallversion versteckt,
den bestraft die Wirklichkeit, sprich: das Gericht.
Die typische Strategie der Beklagten liegt auf der Hand. Der größte Fehler besteht
darin, dem Gegner das Prozessmaterial zu liefern, das er benötigt. Potentiell Beklagte
tun regelmäßig gut daran, sich nicht ausführlich zu erklären. Ein Fehler der Laien
besteht regelmäßig darin, das Prozessmaterial zu verpulvern, Einwendungen auszutauschen
und aufgrund momentaner Einfälle zu reagieren. Das ist der beste Weg später vor einem
Gericht unglaubwürdig dazustehen.
Zentral ist die Fähigkeit, mandantengerechte Vergleiche
zu schließen, da die Zahl der Vergleiche statistisch betrachtet sehr hoch
ist. Hier kommt es darauf an, die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite
rechtzeitig zu erkennen, um unnötigen und riskanten Prozessaufwand zu
vermeiden. Wer zu früh oder zu spät Vergleichsbereitschaft signalisiert,
kann einen nur zu reparierenden Fehler machen.
|
Demnächst mehr...
Top echt
|
|