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Sekretariat
Öffnungszeiten
Formulare
Mandantenerhebungsbögen
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Hinweise für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und
Mandant
Die erfolgreiche
Fallbehandlung steht und fällt mit der Qualität der uns zur Verfügung
stehenden Informationen. Wer seinem Anwalt wesentliche Umstände
verschweigt, kann nicht erwarten, dass die Behandlung des Falles de lege
artis, also sach- und fachgerecht, durchgeführt wird.
Gerade in detailreichen
Angelegenheiten ist es sehr nützlich, alle wichtigen Punkte zu
übermitteln, da Sieg oder Niederlage oftmals von der Substantiierung des
Sachverhalts abhängig sind.
Das ist zwar
selbstverständlich, aber mitunter nehmen Mandanten Ihre
Mitwirkungspflicht nicht allzu ernst, sodass nicht ausermittelte
Sachverhalte eher fragile Prozess-Situationen schaffen.
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Mandantenerhebungsbögen
Das Mandatsverhältnis
gestaltet sich erheblich effektiver, wenn Sie einen
Mandantenerhebungsbogen ausfüllen, sodass uns Stammdaten oder
spezifische Daten der jeweiligen Fallkonstellation, insbesondere bei
Ehe- und Verkehrsunfallangelegenheiten, jederzeit zur Verfügung stehen.
Mandantenbögen für die verschiedenen Rechtsbereiche sind nicht mehr über
die Website herunterzuladen, sondern werden von uns im jeweiligen
Mandatsverhältnis übermittelt.
Wir
schicken Ihnen die Unterlagen per E-Mail oder Post zu, da wir auf dieser
Seite aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Dokumente zum Download
anbieten möchten.
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Sekretariat |
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Für büroorganisatorische Fragen - Termine,
Vollmachterteilung, Kostennoten
etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unser
Sekretariat
(0228/63 57 47 oder 0228/69 45 44, Fax 0228/65 85 28). Bitte
beachten Sie die unten stehenden Öffnungszeiten bei Ihrer Terminplanung.
Bitte
vereinbaren Sie zuvor einen Termin, da wir im Prinzip das Wartezimmer
für eine eher unwürdige Einrichtung halten.
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Öffnungszeiten |
Unsere
Öffnungszeiten richten sich nach Vereinbarung. Regelmäßig
können Termine in unserer Kernzeit von
9.30 h -
17.00 h
vereinbart werden,
mittwoch nachmittags
und samstags
ist die
Kanzlei geschlossen. Bitte kommen Sie nicht
unangemeldet, weil es unser
Geschäftsprinzip ist,
niemanden warten zu lassen.
Sollte eine Email unbeantwortet bleiben
oder der Server ausfallen, nutzen Sie alternativ diese
Adresse.
Online-Beratung
hier >>
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Formulare |
Von der
Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare. Einige wichtige
Formulare, die Sie selbstverständlich auch modifizieren können,
wenn es der Fallkonstellation dienlich ist, finden Sie hier. Wir haben
die Formulare so einfach wie möglich gestaltet, um den bürokratischen
Aufwand gering zu halten.
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Formulare - Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung -
Mandantenerhebungsbögen |
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Formulare - Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung -
Mandantenerhebungsbögen |
Zur
rechtsanwaltlichen
Aufbewahrungspflicht von Akten |
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Handakten muss der Anwalt nach § 50 Abs. 2 BRAO für die Dauer von
5 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufbewahren. Eine Verkürzung der
Aufbewahrungspflicht ist dann möglich, wenn der Rechtsanwalt den
Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten abzuholen und dieser der
Aufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt nachgekommen
ist (§ 50 Abs. 2 BRAO).
Handakten
sind nach § 50 BRAO Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass
seiner beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat
- nicht aber der Briefwechsel zwischen Rechtsanwalt und
Auftraggeber bzw. die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift
oder Abschrift erhalten hat. Vor Vernichtung von Handakten ist es
sinnvoll zu prüfen, ob sich Titel oder Originalurkunden darunter
befinden. Diese sollten entweder zurückgegeben oder weiterhin aufbewahrt
werden.
Die Aufbewahrungsfristen nach der
Abgabenordnung sind länger. Eine
10-jährige Aufbewahrungsfrist besteht für Bücher und Aufzeichnungen,
Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und sonstige
Organisationsunterlagen sowie für Buchungsbelege. Eine 6-jährige
Aufbewahrungsfrist gilt für
empfangene Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die für die
Besteuerung von Bedeutung sind.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem
Ablauf des Jahres, in denen die entsprechenden Aufzeichnungen erstellt
wurden. Die Unterlagen sind nach den Vorschriften der Abgabenordnung
geordnet aufzubewahren. Eine Verletzung der Aufbewahrungspflichten kann
die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben.
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Rechtsanwalt (m/w/d) in Voll- und/oder Teilzeit – auch
Berufsanfänger
Wir sind eine Kanzlei im Zentrum von Bonn und vor allem
auf folgenden Gebieten tätig:
Arbeitsrecht - Verwaltungsrecht - Familienrecht
Zum Ausbau unserer Kanzlei suchen wir in Voll- und/oder Teilzeit
Rechtsanwälte (m/w/d).
Sie haben Interesse, die anwaltliche Tätigkeit in
umfassender Weise auszuüben. Betreuung und gerichtliche Vertretung von
Mandanten, aber auch die Vertiefung in rechtliche Fragen prägen ihren
Aufgabenbereich. Sie setzen gerne digitale Medien ein und sind auch in
der Lage, im Home Office zu arbeiten.
Über uns und Ihr Team: Wir sind eine erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei
in Bonn. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen und Unternehmen.
Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten wir ein angenehmes und
vertrauensvolles Arbeitsklima. Ihre Zukunft in unserer Kanzlei: Wir
arbeiten Sie schrittweise ein, damit Sie die Fachbereiche dynamisch
weiterentwickeln. Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung an.
Ihre Qualifikationen:
Volljurist (m/w/d) mit und ohne Berufserfahrung
Selbstständige, lösungs- und ergebnisorientierte
Arbeitsweise
Kommunikationsstärke, Kooperations- und
Integrationsfähigkeit
Gute Englischkenntnisse von Vorteil
Wenn Sie Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit in
einer innovativ arbeitenden Kanzlei haben, freuen wir uns auf ihre
Online-Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen.
Kontakt
drpalm@web.de
Tel. (0228) 63 57 47
Fax (0228) 65 85 28
www.rechtsanwaltdrpalm.de
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