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Formulare
Wählen Sie das neben stehende
Vollmachtsformular und drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie und
senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück. Sonstige
wichtige Formulare für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und
Mandant/in: Eidesstattliche
Versicherung
- Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich dabei nur um den Entwurf
einer Eidesstattlichen Versicherung. Besser geeignet zur
Vorlage bei Gericht oder bei Behörden ist eine geschlossene,
wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung, die etwa einem Antrag in
einem vorläufigen Verfahren - einstweilige Anordnung oder Verfügung
- beigelegt wird. Weitere Formulare: Mandantenerhebungsbogen
-Mandantenerhebungsbogen
Arbeitsrecht
- Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung
- Mandantenerhebungsbogen
Adoption - Verkehrsunfallbogen
- Entbindung
von der ärztlichen Schweigepflicht
Kommunikation via E-Mail
E-Mail-Kommunikation kann Sicherheitslücken aufweisen.
So können eMails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter unserer Kanzlei von
versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir
eine eMail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus , dass wir zu einer
Beantwortung per eMail legitimiert sind. Anderenfalls müssen Sie
ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikatin hinweisen. Eine
Verschlüsselung der E-Mails mit gängigen Verschlüsselungsstandards (z. B.
PGP) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch nach Bestätigung. Wenn Ihnen die
Versendung von Mandantenbögen per Email ein Problem bereitet, schicken Sie
uns die Informationen per Fax oder Brief oder bringen Sie sie zum
Beratungsgespräch vorbei.
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Online-Beratung
Welche Vorteile bedeutet eine
Online-Beratung für Sie?
Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass
ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist
insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert
werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr
Problem unterrichten. Online-Beratungen
werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor
Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit
der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche
Fallbehandlung.
Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns
in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email
skizzieren. Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine
Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass
Sie im Regelfall vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten.
Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre
Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen,
Ergänzungen etc. zur Verfügung. |
Wir sehen hier von den
etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email
folgende Angaben zu machen: Name,
Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).
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Hinweise
zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto
leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte
wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie
erreichen wollen. Soweit
wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns
die Materialien als Email-Attachment zu. Telefon: 0228/63 57 49 |
In eiligen
Fällen können Sie uns unter den angegebenen Email-Adressen auch am Wochenende oder an
Feiertagen erreichen. Bei einstweiligen Verfügungen oder Haftprüfungen können Sie uns
an solchen Tagen auch unter 0228/925 02 09 erreichen. Wir übernehmen solche dringenden
Fälle, wenn persönliche Präsenz erforderlich ist, im Raum Bonn, Siegburg, Köln und
Düsseldorf. |
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
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Scheidung-online
Was heißt eigentlich Scheidung
online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe
ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und
Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell
gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
aus, senden Sie uns eine Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich können
Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben,
die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland
für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten,
wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben.
Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt
das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten.
Wir führen dann - wenn
Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren
durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die
Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen.
Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.
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