Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Beratungen sind häufig nicht kostspielig
und können geeignet sein, langwierige und aufwändige Prozesse zu vermeiden. Im Rahmen
einer Beratung lässt sich auch entscheiden, ob umfangreichere Vertretungen notwendig
werden. Wir teilen Ihnen auch gerne vorher mit, welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Erfahrung zeigt: Je früher Sie kommen, desto besser lassen
sich Ihre Interessen vertreten. Da unterscheiden sich Anwälte von Ärzten nicht
allzu sehr. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, die Anwälte wären in erster
Linie daran interessiert, Fälle in den Prozess zu treiben.
Das ist schon deshalb unrichtig, weil die Gebührenordnung der Rechtsanwälte
außergerichtliche Vergleiche besonders honoriert. Entscheidend ist zudem, dass Mandanten
zufriedener sind, wenn es nicht zu langen, mitunter mehrjährigen Prozessen kommt, sondern
sich Lösungen für ihre Probleme zeitnah abzeichnen. Wir arbeiten selbstverständlich so,
dass wir hoffen, dass Sie sich auch in Zukunft vertrauensvoll an uns wenden.
Zur möglichen Vorgehensweise: Schildern Sie uns
Ihr Problem per Email. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen die weitere Vorgehensweise mit. Je
nach Fallkonstellation kann eine Email-Beratung oder ein Telefongespräch bereits
ausreichend sein.
Um Missverständnissen vorzubeugen, teilen wir Ihnen zuvor den jeweiligen Kostenrahmen
mit.
Dabei sollten Sie bedenken, dass
sich Beratungsangelegenheiten mitunter mit einem Kostenaufwand von unter 100 erledigen
lassen. Beratungsangelegenheiten schließen aber keine Verhandlungen mit der Gegenseite
ein. Sollte das aber nötig sein, sind die Beratungskosten nicht verloren, sondern werden
voll als Vorschuss auf die Vertretungstätigkeit angerechnet, wenn noch ein zeitlicher
Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten besteht.
Wir weisen aber
darauf hin, dass wir einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten
nehmen dürfen und müssen, da leider immer wieder einige Mandanten Rechnungen nach
Beratung nicht oder erst nach Mahnungen ausgleichen.
Sollte in dringenden
Fällen eine schriftliche
Bevollmächtigung nötig sein und Sie nicht zuvor in unserer Kanzlei erscheinen können,
können Sie auf diese Form zurückgreifen und uns
diese unter
zu erledigen haben, klicken sie doch einfach
hier.
Hinweis für fremdsprachige
Mandanten: Wir betreuen Mandate auch in den Korrespondenzsprachen Englisch sowie Portugiesisch.
Mandanten, die eine Rechtsvertretung - vor allem in komplexen
Unternehmensangelegenheiten - in Spanien suchen, verweisen wir auf die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wienberg Abogados in Barcelona.