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Ehe- und
Familienrecht
Scheidung
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Trennung
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Unterhalt
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Zugewinn
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Versorgungsausgleich
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Ehevertrag
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Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf
den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also bei
Scheidungen,
Unterhalt,
Versorgungsausgleich,
Sorgerecht,
Umgangsregelungen,
Zugewinn,
Hausrat,
Zuweisung der Ehewohnung bzw.
Grundstücke
etc.
Auch familienrechtliche Probleme aus dem
internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa
europäischen
oder türkischen
(Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht)
Regelungen zu klären waren,
haben wir in vielfältigen Konstellationen behandelt. Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für
Mandanten eine existenzielle Frage.
Insbesondere die Verquickung von drängenden
Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere
Probleme. Anwälte produzieren in solchen Fällen auch schon mal
vermeidbaren Ärger. Denn für einige
Hundert Euro mehr oder weniger werden oft Streitigkeiten entfacht, die nur
Verlierer kennen. Prozesse sind nicht der geeignete Ort, wo man das
präsentiert, was man dem Ehepartner schon immer sagen wollte.
Die Kunst solcher Auseinandersetzungen besteht darin
zu erkennen, welche Einigungsmöglichkeiten bestehen. Vor allem suchen wir Regelungen, die über Jahre, wenn nicht die gesamte Restlebenszeit tragen sollen. |
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"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang."
(Friedrich Schiller)
Skizze nach einer
barocken Porzellanfigur "Streitendes Ehepaar"
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Benutzerhinweis:
Das
Ehe- und Familienrecht, insbesondere das Unterhaltsrecht, ist eine
"quecksilbrige" Materie. Bei allen Hinweisen, insbesondere im
Blick auf die Rechtsprechung, ist darauf zu achten, dass die
Novellierungen seit Anfang 2008 hier eine teilweise völlig neue Situation
geschaffen, die in die alte Rechtsprechung hineinzulesen ist, soweit diese
nicht ohnehin obsolet geworden ist. Wir werden sukzessive die neue
Rechtsprechung in den Darstellungen berücksichtigen.
Schicken Sie uns ein
E-Mail
oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und sagen Sie uns, wie wir Ihnen
weiterhelfen können.
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Wir behandeln Ihre Probleme
vertraulich und suchen nicht nur nach juristischen, sondern auch
menschlich verträglichen Lösungen. Insofern können wir Ihnen auch die
gesetzlich vorausgesetzte Garantie geben, dass wir keine Prozesse vom
"Zaun brechen", sondern immer nach der effizientesten Lösung
suchen. |
Interessengerechte
Lösungen in jeder Phase des Verfahrens |
"Eine gute Ehe
ist von zwei Dingen abhängig", lesen wir in einer Hochzeitsanzeige:
"Erstens den richtigen Menschen zu finden und zweitens der richtige
Mensch zu sein." Scheinbar wird die Begegnung zweier
"richtiger" Menschen in den gegenwärtigen Gesellschaften
seltener. Die Familie ist eine den Scheidungszahlen zufolge nur noch bedingt belastbare Institution geworden. Das ruft Anwälte auf den Plan. Wir versuchen hier Lösungen zu finden, die dieser
Ausnahmesituation in besonderem Maße gerecht werden. Zwar bieten wir keine
Mediation an, weil wir auf einvernehmliche Regelungen zielen. Wir sind bei
einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseite
darauf bedacht, mandantengerecht zu verhandeln, ohne das bestehende Streitpotenzial noch
weiter zu vergrößern. Wir versuchen uns auch in die emotionale
Betroffenheit des Mandanten einzufühlen, weil zwischen den rechtlichen
und psychischen Momenten eines
Scheidungsverfahrens
mitunter komplexe Beziehungen
bestehen.
Dabei kontaktieren wir in Ihrem Interesse auch unmittelbar die
Gegenseite, um das Konfliktpotenzial von vorneherein zu vermindern. Sollten Sie z.B. daran interessiert sein, eine
Trennungsvereinbarung
oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu treffen,
um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die im Zweifel auch keinen
höheren Befriedigungseffekt vermitteln, sind wir gerne behilflich.
Übrigens: Einverständliche Scheidungen sind regelmäßig
billiger und lassen sich auch, wenn die Voraussetzungen -
insbesondere die Trennungszeit - vorliegen, sehr zügig durchführen.
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Schnelle
Scheidung - Scheidung online |
Scheidung-Online
Was
heißt eigentlich
Scheidung
online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne
großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu
einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach
unseren
Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
aus, senden Sie uns eine
Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können
sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere
Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich
können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen
haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der
gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich
die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine
Scheidung ist dann am
Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr
getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen
sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten
müssen.
Wir
führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben,
das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die
Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das
ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann. |
Aktuell |
Bei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen
wir unter anderem auf das juristische Informationssystem
JURIS,
spezifische Prozessformularsammlungen und moderne
Unterhalts- und
Zugewinnberechungsprogramme,
die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage
der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen
eine aktuelle Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.
Zum Thema >> Scheinehe
Welche
Regelungen gelten eigentlich bei Eheverträgen?
Hier
unsere Hauptseite zum Namensrecht >>
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Das
Familienverfahrengesetz (FamFG)
hat zum 01.09.2009 viele neue
Regelungen zu familiengerichtlichen Verfahren mit sich gebracht,
die teilweise hier erläutert sind. Das
FGG
(Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit) war bis zum 31.08.2009
gültig. Achtung: Es gibt auch diverse Verfahren, die
Nichtjuristen nicht ohne weiteres als familiengerichtliches
Verfahren qualifizieren würden. Dazu gehören unter anderem auch
Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Nachlass- und
Teilungssachen, weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren in
Freiheitsentziehungssachen. Verfahren in Betreuungssachen
sind nun in den §§ 271 ff. geregelt.
Mehr erfahren
Sie hier >> |
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Diese Seiten stellen keine
kostenlose Rechtberatung unserer Kanzlei dar. Weder gibt es hier einzelfallbezogene
Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für die Richtigkeit und
jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die
Darstellungen sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind
kostenpflichtig. Top |
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