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Hinweis
in eigener Sache: In Deutschland müssen ca. 21.000 Richter jedes Jahr
fünf Millionen neue Klagen bearbeiten. Der Präsident des Bundesgerichtshofs,
Günter Hirsch, kommentierte das mit der Feststellung: "Wir sind ein
prozessfreudiges Volk". Definitiv ist das nicht jederzeit auf Anwälte
zurückzuführen, die regelmäßig im Interesse des Mandanten, aber auch im
eigenen Interesse schnelle außerprozessuale Lösungen bevorzugen.
(Rechtsanwalt Dr. jur. Palm)
Unser Ziel ist es
indes, möglichst viele Auseinandersetzungen ohne Prozess zu regeln, ohne
effektive Ergebnisse aus dem Auge zu verlieren. Denn ein guter Vergleich
ist allemal mehr wert, insbesondere unter
ökonomischen
Aspekten, als ein langjähriger "blutiger" Prozess - zudem wenn die
"Wartezeiten" bei Gericht steigen. Wenn es aber zum Gericht geht, werden
wir ihre Interessen nachhaltig vertreten. Nicht jeder Fall kann gewonnen
werden, aber Einsatz und Erfahrung zahlen sich letztlich immer aus.
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Corona
- Hinweis Wir sind weiter für Sie da und
prinzipiell gibt es keine große Änderung der Arbeitsabläufe mit der
Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den Übertragungsrisiken wegfallen.
Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die mit zahlreichen beeinträchtigten
Abläufen des öffentlichen Lebens in Verbindung stehen, aber prinzipiell sind
wir auch ohne unmittelbare Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt
ist, voll handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir
reagieren kurzfristig.
Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell durchgeführt wie bisher.
Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn sie keinen Aufschub
dulden. Das gilt etwa für Haftsachen und schon andauernde
Strafverhandlungen, gleiches gilt für ermittlungsrichterliche Handlungen und
Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von
Verhandlungsterminen sowie die Aussetzung oder Unterbrechung von laufenden
Verfahren entscheiden die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit nach den
konkreten Umständen des Einzelfalls. Eine großzügige Ausschöpfung der
prozessualen Möglichkeiten wird vom Justizministerium empfohlen.
Die Verwaltungsbehörden reagieren unterschiedlich, einige Stadtverwaltungen
sind weitgehend geschlossen. Ämter können teilweise in dringenden Fällen
nach telefonischer Anmeldung besucht werden. Solche Umstände sind
hinzunehmen. Allerdings ist trotz der prekären Situation davon auszugehen,
dass insgesamt weniger Anträge gestellt werden, sodass ggf. auch Verfahren
davon profitieren, schneller behandelt werden zu können. |
Unsere Netzseiten
(Rechtsgebiete) >> |
Die vorliegende Site bzw. Seite präsentiert
sich einerseits als unsere virtuelle Visitenkarte, andererseits werden hier
erste
Orientierungshilfen
für den Rechtsalltag gegeben, die allerdings keine Rechtsberatung ersetzen.
Wir
arbeiten in den klassischen Bereichen anwaltlicher Tätigkeit im Zivilrecht,
Arbeitsrecht
(Mobbing)
und
Familienrecht,
interessieren uns aber insbesondere verstärkt für die Rechtsbereiche
Internetrecht, Online-Recht,
Domainstreitigkeiten,
mithin alle
rechtlichen Probleme
rund um das Netz.
Wie praktisch
alle Initiativen des WWW ist auch diese Seite permanent "still under
construction". Vorschläge und Anregungen greifen wir daher gerne auf, ohne
je das Ideal zu verfolgen, hier eine "alexandrinische" Bibliothek des Rechts
vorzulegen. Wir bemühen uns, aktuell im Blick auf unsere Arbeit zu sein.
Sollten Sie Fehler auch bei der Seitenwiedergabe Ihres Browers entdecken,
sind wir für Hinweise dankbar. Die Seiten werden permanent "upgedatet",
sodass sich auch zukünftige Besuche lohnen sollten.
Das
Internet ist längst eine herausragende Informationsquelle geworden und auch
die Jurisprudenz wird im Netz in umfassender Weise vorgestellt. Im Meer der
Jura-Links
mag Wertvolles gefunden werden. Die Tätigkeit der Anwälte behält aber ihren
guten Sinn weiterhin darin, aus diesen sprudelnden Quellen der Gesetzgebung,
Rechtsprechung
und Dogmatik das herauszufiltern, was dem Mandanten nützt und das praktisch
einzusetzen.
Insofern ist
die "overload information" nicht nur ein Segen für die Laien, die nach dem
Motto handeln mögen, das Recht im Netz erspart den Rechtsanwalt, sondern
schafft auch das Dilemma, Informationen unprofessionell einzusetzen. Vor
allem aber besteht unser Anspruch in einer individuellen Betreuung Ihres
Falles und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit,
um gute Ergebnisse zu erzielen.
Rechtsanwalt Dr. Palm
Rechtsanwalt Dr. Palm
ist zugelassen, bei allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik
Deutschland sowie Oberlandesgerichten aufzutreten und Mitglied im
Deutschen Anwaltverein.
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Für büroorganisatorische Fragen -
Termine,
Vollmachterteilung,
Kostennoten
etc. - wenden Sie sich bitte
direkt an unser
Sekretariat
(0228/63 57 47).
Unsere
Formulare
finden Sie hier. Sollte eine Email unbeantwortet bleiben oder der Hauptserver
ausfallen, nutzen sie alternativ diese
Adresse.
Zur Online-Beratung geht es auf
diese Seite.
Unsere
interne Suchmaschine
finden Sie hier.
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Jobs/Karriere >> |
Wir sind an der
Erweiterung unseres virtuellen Angebots interessiert und könnten uns
daher im Netz auch
Kooperationsformen für eine virtuelle Kanzlei
(Bürogemeinschaft oder Sozietät) vorstellen. Kontaktieren Sie uns doch
einfach!
Zum
Thema "Jobs/Karriere" geht es
hier weiter >>
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Rechtsgebiete >> |
Scheidung-online
Was
heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine
Scheidung, die den Mandanten in die
Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu
erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen
Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, senden Sie uns eine
Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen. Selbstverständlich können Sie auch gerne
bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per
Telefon oder E-Mail erörtern wollen.
Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland
für Sie betreiben. Das gilt auch in dem Fall, dass Sie im Ausland leben.
Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig
sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese
Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall,
dass Sie deswegen zwingend warten. Wir führen dann - wenn Sie uns die
genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht
wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation
(Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings
müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten
Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten
erledigt sein kann.
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Gemäß § 6
des "Teledienstegesetz" vom 01.01 2002 kommen wir unseren
Informationspflichten wie folgt nach:
Zuständige
Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30,
50668 Köln. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet:
Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland. Die maßgeblichen berufsrechtlichen
Regelungen sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung, die
Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das RVG.
Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die
"Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".
Sie finden die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA,
FAO, CCBE-Berufsregeln und BRAGO) unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG"
auf der Homepage der
BRAK.
Vgl. weiterhin das
Impressum >> |
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