Corona
- HinweisWir sind
weiter für Sie da und prinzipiell gibt es keine große Änderung der
Arbeitsabläufe mit der Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den
Übertragungsrisiken wegfallen. Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die
mit zahlreichen beeinträchtigten Abläufen des öffentlichen Lebens in
Verbindung stehen, aber prinzipiell sind wir auch ohne unmittelbare
Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt ist, voll
handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir
reagieren kurzfristig.
Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell durchgeführt wie
bisher. Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn sie keinen
Aufschub dulden. Das gilt etwa für Haftsachen und schon andauernde
Strafverhandlungen, gleiches gilt für ermittlungsrichterliche Handlungen
und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von
Verhandlungsterminen sowie die Aussetzung oder Unterbrechung von
laufenden Verfahren entscheiden die Gerichte in richterlicher
Unabhängigkeit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Eine
großzügige Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten wird vom
Justizministerium empfohlen.
Die Verwaltungsbehörden reagieren unterschiedlich, einige
Stadtverwaltungen sind weitgehend geschlossen. Ämter können teilweise in
dringenden Fällen nach telefonischer Anmeldung besucht werden. Solche
Umstände sind hinzunehmen. Allerdings ist trotz der prekären Situation
davon auszugehen, dass insgesamt weniger Anträge gestellt werden, sodass
ggf. auch Verfahren davon profitieren, schneller behandelt werden zu
können.
Auch
unsere Darstellungen zum
Mobbing
werden ständig aktualisiert. Weiterhin gibt es auch interessante
Darstellungen zum Thema des erbrechtlichen "Testaments".
Was muss man beim Testament
beachten?