Corona 
		- HinweisWir sind 
		weiter für Sie da und prinzipiell gibt es keine große Änderung der 
		Arbeitsabläufe mit der Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den 
		Übertragungsrisiken wegfallen. Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die 
		mit zahlreichen beeinträchtigten Abläufen des öffentlichen Lebens in 
		Verbindung stehen, aber prinzipiell sind wir auch ohne unmittelbare 
		Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt ist, voll 
		handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir 
		reagieren kurzfristig. 
	
		Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell durchgeführt wie 
		bisher. Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn sie keinen 
		Aufschub dulden. Das gilt etwa für Haftsachen und schon andauernde 
		Strafverhandlungen, gleiches gilt für ermittlungsrichterliche Handlungen 
		und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von 
		Verhandlungsterminen sowie die Aussetzung oder Unterbrechung von 
		laufenden Verfahren entscheiden die Gerichte in richterlicher 
		Unabhängigkeit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Eine 
		großzügige Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten wird vom 
		Justizministerium empfohlen. 
	
		Die Verwaltungsbehörden reagieren unterschiedlich, einige 
		Stadtverwaltungen sind weitgehend geschlossen. Ämter können teilweise in  
		dringenden Fällen nach telefonischer Anmeldung besucht werden. Solche 
		Umstände sind hinzunehmen. Allerdings ist trotz der prekären Situation 
		davon auszugehen, dass insgesamt weniger Anträge gestellt werden, sodass 
		ggf. auch Verfahren davon profitieren, schneller behandelt werden zu 
		können. 
Auch 
		unsere Darstellungen zum 
			Mobbing
          werden ständig aktualisiert. Weiterhin gibt es auch interessante 
		Darstellungen zum Thema des erbrechtlichen "Testaments". 
		Was muss man beim Testament 
		beachten?