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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

  

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm

Bonn City

 

 

 

Profil

Die Rechtsanwaltskanzlei  besteht seit über zwei Jahrzehnten in Bonn - einer Stadt mit hoher Anwaltsdichte - und wurde zunächst als Sozietät mit zwei Kollegen betrieben und ab Mitte der neunziger Jahre durch Herrn Dr. Palm. Wir vertreten Mandanten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, inzwischen auch viele im Ausland lebende Deutsche. Verstärkt wurde in den vergangenen Jahren unsere Zuständigkeit im Bereich öffentlich-rechtlicher Namensänderung und Beibehaltungsverfahren im Fall von Einbürgerungen und auch Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.

Unser Ziel ist es indes, möglichst viele Auseinandersetzungen ohne Prozess zu regeln, ohne effektive Ergebnisse aus dem Auge zu verlieren. Denn ein guter Vergleich ist allemal mehr wert, insbesondere unter ökonomischen Aspekten, als ein langjähriger "blutiger" Prozess - zudem wenn die "Wartezeiten" bei Gericht steigen. Wenn es aber zum Gericht geht, werden wir ihre Interessen nachhaltig vertreten. Nicht jeder Fall kann gewonnen werden, aber Einsatz und Erfahrung zahlen sich letztlich immer aus.

 Corona - Hinweis

Wir sind weiter für Sie da und prinzipiell gibt es keine große Änderung der Arbeitsabläufe mit der Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den Übertragungsrisiken wegfallen. Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die mit zahlreichen beeinträchtigten Abläufen des öffentlichen Lebens in Verbindung stehen, aber prinzipiell sind wir auch ohne unmittelbare Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt ist, voll handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir reagieren kurzfristig. Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell durchgeführt wie bisher. Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn sie keinen Aufschub dulden.

Das gilt etwa für Haftsachen und schon andauernde Strafverhandlungen, gleiches gilt für ermittlungsrichterliche Handlungen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von Verhandlungsterminen sowie die Aussetzung oder Unterbrechung von laufenden Verfahren entscheiden die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Eine großzügige Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten wird vom Justizministerium empfohlen. Die Verwaltungsbehörden reagieren unterschiedlich, einige Stadtverwaltungen sind weitgehend geschlossen. Ämter können teilweise in  dringenden Fällen nach telefonischer Anmeldung besucht werden. Solche Umstände sind hinzunehmen. Allerdings ist trotz der prekären Situation davon auszugehen, dass insgesamt weniger Anträge gestellt werden, sodass ggf. auch Verfahren davon profitieren, schneller behandelt werden zu können. 

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Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

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