Profil
Die Rechtsanwaltskanzlei besteht seit über zwei
Jahrzehnten in Bonn - einer Stadt mit hoher Anwaltsdichte -
und wurde zunächst als Sozietät mit zwei Kollegen betrieben
und ab Mitte der neunziger Jahre durch Herrn Dr. Palm.
Wir vertreten Mandanten in der gesamten Bundesrepublik
Deutschland, inzwischen auch viele im Ausland lebende
Deutsche. Verstärkt wurde in den vergangenen Jahren unsere
Zuständigkeit im Bereich öffentlich-rechtlicher
Namensänderung
und Beibehaltungsverfahren im Fall von Einbürgerungen und
auch Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Unser Ziel ist es indes, möglichst viele
Auseinandersetzungen ohne Prozess zu regeln, ohne effektive
Ergebnisse aus dem Auge zu verlieren. Denn ein guter Vergleich ist
allemal mehr wert, insbesondere unter ökonomischen Aspekten, als ein
langjähriger "blutiger" Prozess - zudem wenn die "Wartezeiten" bei
Gericht steigen. Wenn es aber zum Gericht geht, werden wir ihre
Interessen nachhaltig vertreten. Nicht jeder Fall kann gewonnen
werden, aber Einsatz und Erfahrung zahlen sich letztlich immer aus. |
Corona -
Hinweis
Wir sind weiter für Sie da
und prinzipiell gibt es keine große Änderung der Arbeitsabläufe mit der
Ausnahme, dass persönliche Kontakte wegen den Übertragungsrisiken wegfallen.
Es kann zwar zu Verzögerungen kommen, die mit zahlreichen beeinträchtigten
Abläufen des öffentlichen Lebens in Verbindung stehen, aber prinzipiell sind
wir auch ohne unmittelbare Präsenzen in der Kanzlei, die weiterhin besetzt
ist, voll handlungsfähig. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail - wir
reagieren kurzfristig. Gerichtliche Verfahren werden aber nicht so schnell
durchgeführt wie bisher. Gerichtliche Sitzungen sollen nur stattfinden, wenn
sie keinen Aufschub dulden.
Das gilt etwa für
Haftsachen und schon andauernde Strafverhandlungen, gleiches gilt für
ermittlungsrichterliche Handlungen und Eilsachen in sämtlichen
Rechtsgebieten. Über die Aufhebung von Verhandlungsterminen sowie die
Aussetzung oder Unterbrechung von laufenden Verfahren entscheiden die
Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit nach den konkreten Umständen des
Einzelfalls. Eine großzügige Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten
wird vom Justizministerium empfohlen. Die Verwaltungsbehörden reagieren
unterschiedlich, einige Stadtverwaltungen sind weitgehend geschlossen. Ämter
können teilweise in dringenden Fällen nach telefonischer Anmeldung
besucht werden. Solche Umstände sind hinzunehmen. Allerdings ist trotz der
prekären Situation davon auszugehen, dass insgesamt weniger Anträge gestellt
werden, sodass ggf. auch Verfahren davon profitieren, schneller behandelt
werden zu können.
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