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Verbraucherschutz
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Verbraucherdarlehen - Widerruf
Das Widerrufsrecht gemäß §§ 491 I, 495 I BGB muss gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 1. HS 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer ausgeübt werden, wobei gemäß § 355 Absatz 1 S. 2 Halbsatz 2 zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.
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Kundenberatung
und Schadensersatz
Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch
ungefragt über alle für einen Auftrag bzw. Kauf relevanten
Gesichtspunkte unterrichten. Anderenfalls können Schadensersatzansprüche
für den Kunden entstehen (OLG Saarbrücken - Az: 4 U 146/04-28). |
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Ein
Bauherr war gegen einen
Kachelofenbauer erfolgreich, der verabsäumt hatte den Auftraggeber davon
zu unterrichten, dass der konkrete Kachelofen ungeeignet war, beide
Geschosse des Hauses zu erwärmen. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger
Recht, weil eben viele Kunden für professionellen Rat einen höheren
Preis zu zahlen bereit wären. Dann aber dürfe man auch eine gute
Beratung erwarten. Informationen wie die vorliegende - über das
Heizvolumen des Ofens - gehörten zu einer Fachberatung. Wenn der Ofen zu
dem Zweck untauglich sei, fehlt es an einer solchen Beratung. |
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