Vollmacht
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Palm, Rathausgasse 9, 53111 Bonn
wird hiermit in Sachen
wegen
unbeschränkt Vollmacht erteilt,
1. den oder die Vollmachtgeber
außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen
Gerichten und Behörden zu vertreten;
2. zur Prozessführung (u. a.
nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen;
3. zur Antragstellung in
Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über
Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen
Versorgungsauskünften;
4. zur Vertretung und
Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO,
mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher
Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von
Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen
nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere
auch für das Betragsverfahren;
5. zur Vertretung in sonstigen
Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in
Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer);
6. zur Begründung und Aufhebung
von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle
Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest
und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die
Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise
auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder
auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch
Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden,
insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von
sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Ort/Datum
Unterschrift |