In § 8 StAG
heißt es,
dass ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland hat, auf seinen Antrag hin eingebürgert werden kann, wenn
er sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist. Was heißt
das?
Die Voraussetzung ist erfüllt,
wenn der Einbürgerungswerber in der Lage ist, voraussichtlich
dauerhaft seinen Lebensunterhalt für sich und seine
unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern. Dies setzt voraus,
dass der Lebensunterhalt im Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung
gesichert ist und auch für die Zukunft voraussichtlich gesichert sein
wird. Lassen sich für die Gegenwart und Vergangenheit konkrete
Feststellungen treffen, so bedarf die Annahme der Sicherung des
Lebensunterhaltes für die Zukunft einer
Wahrscheinlichkeitsberechnung.
Anhaltspunkte für die
voraussichtlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhaltes sind z.B. die
bisherige Lebensbewährung, eine abgeschlossene Berufsausbildung,
Arbeitswilligkeit, privater oder öffentlicher Versicherungsschutz
oder auch ausreichendes eigenes Vermögen. Der
Lebensunterhalt ist danach gesichert, wenn entsprechende berufliche Möglichkeiten
bestehen und die geordnete Berufsausübung so viel Lohn oder sonstiges
Einkommen einbringt, dass der Antragsteller davon alle Lebensbedürfnisse
befriedigen kann, so dass öffentliche Mittel nicht aufgewendet werden
müssen. D.h., der Antragsteller muss soviel an Lohn und Einkommen
oder Vermögenswerten besitzen, dass er seinen laufenden
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen
und die sich aus besonderen Lebenslagen wie z.B. Krankheit,
Niederkunft der Ehefrau, Ausbildung der Kinder, Pflegebedürftigkeit
oder Altersschwäche ergebenden Lebensbedürfnisse aus eigener Kraft
bestreiten kann und nicht öffentliche Mittel für ihn aufgewendet
werden müssen.
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Zweck des
Gesetzes ist es u.a. vorzubeugen, dass Eingebürgerte
aktuell oder in Zukunft Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Zugleich sollen nur solche Ausländer eingebürgert werden, die sich
auch in wirtschaftlicher Hinsicht in die hiesigen sozialen und
politischen Verhältnisse integriert haben und hierdurch ein Zugehörigkeitsgefühl
vermittelt bekommen. Zu den wirtschaftlichen und sozialen
Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland zählt insbesondere
ein durch private und öffentliche Versicherungen geschaffenes
soziales Netz, das der Absicherung bestimmter Lebensrisiken wie
Arbeitslosigkeit, Krankheit, vorzeitige Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,
Alter- und Pflegebedürftigkeit dient.
Wer in der Lage ist, seinen
Lebensunterhalt für sich zu bestreiten, aber keine Alterssicherung
einschließlich einer Absicherung für den Fall vorzeitiger Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit hat, wird eher nicht eingebürgert.
Wenigstens wird man dann eine Lebensversicherung oder ausreichende
Vermögenswerte für eine Alterssicherung voraussetzen.
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