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Wirtschaftliche 

Lebensverhältnisse

Einkommen Wirtschaftliche Lebensverhältnisse

In § 8 StAG  heißt es, dass ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, auf seinen Antrag hin eingebürgert werden kann, wenn er sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist. Was heißt das?  

Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Einbürgerungswerber in der Lage ist, voraussichtlich dauerhaft seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern. Dies setzt voraus, dass der Lebensunterhalt im Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung gesichert ist und auch für die Zukunft voraussichtlich gesichert sein wird. Lassen sich für die Gegenwart und Vergangenheit konkrete Feststellungen treffen, so bedarf die Annahme der Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zukunft einer Wahrscheinlichkeitsberechnung. 

Anhaltspunkte für die voraussichtlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhaltes sind z.B. die bisherige Lebensbewährung, eine abgeschlossene Berufsausbildung, Arbeitswilligkeit, privater oder öffentlicher Versicherungsschutz oder auch ausreichendes eigenes Vermögen. Der Lebensunterhalt ist danach gesichert, wenn entsprechende berufliche Möglichkeiten bestehen und die geordnete Berufsausübung so viel Lohn oder sonstiges Einkommen einbringt, dass der Antragsteller davon alle Lebensbedürfnisse befriedigen kann, so dass öffentliche Mittel nicht aufgewendet werden müssen. D.h., der Antragsteller muss soviel an Lohn und Einkommen oder Vermögenswerten besitzen, dass er seinen laufenden Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen und die sich aus besonderen Lebenslagen wie z.B. Krankheit, Niederkunft der Ehefrau, Ausbildung der Kinder, Pflegebedürftigkeit oder Altersschwäche ergebenden Lebensbedürfnisse aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht öffentliche Mittel für ihn aufgewendet werden müssen. 

Zweck des Gesetzes ist es u.a. vorzubeugen, dass Eingebürgerte aktuell oder in Zukunft Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Zugleich sollen nur solche Ausländer eingebürgert werden, die sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht in die hiesigen sozialen und politischen Verhältnisse integriert haben und hierdurch ein Zugehörigkeitsgefühl vermittelt bekommen. Zu den wirtschaftlichen und sozialen Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland zählt insbesondere ein durch private und öffentliche Versicherungen geschaffenes soziales Netz, das der Absicherung bestimmter Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, vorzeitige Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Alter- und Pflegebedürftigkeit dient. 

Wer in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt für sich zu bestreiten, aber keine Alterssicherung einschließlich einer Absicherung für den Fall vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hat, wird eher nicht eingebürgert. Wenigstens wird man dann eine Lebensversicherung oder ausreichende Vermögenswerte für eine Alterssicherung voraussetzen.

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