Ein Patient hat 220.000 € Schmerzensgeld gegen einen Facharzt für Chirurgie erstritten, weil er über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt worden ist. In der Folge des Eingriffs erlitt der Patient eine Darmperforation mit
schwerwiegenden Komplikationen. Der Kläger erlitt eine Bauchfellentzündung und musste sich weiteren ärztlichen Maßnahmen unterziehen. Danach wurde er frühberentet und war zu 100% behindert. Es musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Der Vorwurf lautete, er sei über Behandlungsalternativen nicht
ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Das OLG Hamm hat dem Kläger Schadensersatz 220.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Den Beklagten trifft eine Haftung, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe.
|
OLG Hamm - 03.09.2013 - 26 U 85/12
|
Ein
Schmerzensgeldbetrag von 250.000 €
ist angemessen, wenn der 22 Jahre alte Geschädigte völlig
unvermittelt von dem ihm unbekannten Täter vor die einfahrende U-Bahn
gestoßen wurde und dabei schwerste Verletzungen mit erheblichen
Schmerzen (Beinverletzungen, Schädelfraktur, Schnittwunden am Kopf)
erlitten hat, so dass er sich in akuter Lebensgefahr befand und ihm
zunächst beide Unterschenkel, später auch beide Kniegelenke
amputiert werden mussten, weshalb er sein Leben lang auf Prothesen
angewiesen sein und teilweise einen Rollstuhl benutzen müssen wird. |
Kammergericht
Berlin - 8 U 54/04 |
Ausbremser“ zahlt Schmerzensgeld
an verunglückten Motorradfahrer
Ein
Autofahrer gefährdet durch ein riskantes Bremsmanöver die
nachfolgenden Fahrer und fährt dann einfach weiter. Während viele
Fahrer leer ausgehen, weil die Fahrer nicht mehr festzustellen sind,
erhielten ein Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz
mit dem Fahrzeug zu Schaden kamen, eine Entschädigung. Das
Landgericht München I sprach ihnen den Großteil der Reparatur- und
Gutachterkosten sowie der Kosten der beschädigten Kleidung von
zusammen über 5.000,- € zu. Die Frau, die beim Sturz Prellungen
erlitt und danach eine Schleimbeutelentzündung hatte, erhielt ein
Schmerzensgeld von 200,- €. Der aufgrund von Zeugenaussagen
ermittelte Beklagte räumte zwar ein, am Unfalltag im Bereich der
Tegernseer Landstraße, wo sich der Unfall ereignet hatte, gewesen zu
sein, allerdings nicht zur genauen Unfallzeit und nicht mit dem Ziel
Unterhaching. Er sei vielmehr Richtung Salzburg weitergefahren. Ein
Strafverfahren gegen ihn wegen Unfallflucht musste eingestellt werden,
da die Beweislage für eine strafrechtliche Verurteilung nicht
ausreichte. Im Zivilprozess musste nun geklärt werden, ob der
Beklagte der Unfallverursacher war oder nicht. Das Gericht kam auf
Grund von Zeugenaussagen zu der Überzeugung, dass der Beklagte den
Unfall verursacht hat, obwohl dessen Ehefrau ihm attestierte, dass es
auf der Fahrt zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen war. Er
verurteilte den Beklagten zur Übernahme von 2/3 des Schadens. 1/3 müssen
die Kläger allerdings selbst tragen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss
seinen Abstand zum Vordermann so wählen, dass er auch bei
unvermuteten Vorkommnissen noch bremsen kann.
|
LG
München I - 17 O 2088/05 |
Aktuell:
Sturz im Bus
Eine
65-jährige Frau kann nach einem Sturz im fahrenden Bus kein
Schmerzensgeld geltend machen. Nach ihrem Einstieg in den Bus setzte
die Frau sich nicht sofort auf einen freien Sitzplatz, sondern ging in
die Mitte des Busses. Hier kam sie zu Fall, als der Busfahrer plötzlich
abbremste. Die Frau zog sich einige Verletzungen zu.
|
Landgericht
Osnabrück - 5 O 1439/06
|
Gebärmutterentfernung
Eine 52-jährige Patientin bekommt
nach der medizinisch nicht erforderlichen Entfernung der Gebärmutter 10 000
Euro Schmerzensgeld. Die Frau wollte sich eine Zyste am
rechten Eierstock herausoperieren zu lassen. Nach dem Eingriff fehlten
ihr jedoch beide Eierstöcke und die Gebärmutter. Das Schmerzensgeld
muss der verantwortliche Assistenzarzt zahlen.
Der beklagte Assistenzarzt sah das
anders. Seiner Auffassung nach war die Entfernung aller drei
Organe notwendig gewesen, weil bei der Operation keinesfalls
festgestanden habe, ob nicht doch ein bösartiger Tumor vorlag. Er sei
deshalb von einer mutmaßlichen Einwilligung der Patientin
ausgegangen. Der Sachverständige meinte dagegen, dass schon während
der Operation zu erkennen gewesen sei, dass es sich um einen
gutartigen Tumor handelte. Jedenfalls sei die Entfernung der Gebärmutter
nicht erforderlich gewesen. Die Klägerin hatte übrigens knapp 41 000
Euro Schmerzensgeld gefordert und dies mit schweren körperlichen
und seelischen Problemen nach der Operation begründet.
|
Landgericht
München - 9 O 12563/02. |
Ein kleiner Ausrutscher? Wenn sie auf dem verschmutzten Boden eines großen Geschäfts ausrutschen,
haben Kunden ein Recht auf Schmerzensgeld, wenn sie auf dem verschmutzten Boden eines
Geschäfts ausrutschen. Dies geht aus einem Urteil des (Az.: 7 U 18/03) hervor. Im
Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe war eine Frau in der Obstabteilung eines
Supermarktes auf Fruchtfleisch ausgerutscht und trug Verletzungen davon. Der Chef des
Supermarkts wollte nicht zahlen, weil sein Personal angewiesen sei, den Boden im
Abstand einer Viertelstunde zu kontrollieren. Das Gericht sah das anders, weil die
Einhaltung der Bodenkontrollen auch vom Marktbetreiber selbst zu überwachen sei.
Insbesondere größere Verbrauchermärkte hätten eine besondere
Sorgfaltspflicht. Bei
kleineren Geschäften wäre die allgemeine Kontrollanweisung wohl ausreichend gewesen.
Folge: 3.000 Euro Schmerzensgeld. |
Oberlandesgericht Karlsruhe - 7 U 18/03.
|
Operation mit Risiko Ein Krankenhaus muss über die Risiken
einer Operation selbst dann aufklären, wenn der Eingriff in dieser Klinik
immer erfolgreich war. Auch dann hat der Patient Anspruch darauf, zu erfahren, ob es ein
generelles Risiko gebe. Dies gelte insbesondere, wenn die Gefahr einer Verschlimmerung des
Leidens bestehen könnte. Das OLG Koblenz gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage
eines Patienten statt, der sich einer Hüftgelenksoperation unterzogen hatte. Als die
Operation nicht den erhofften Erfolg hatte, warf er den behandelnden Ärzten vor, ihre
Aufklärungspflicht verletzt zu haben. Sie hätten kein Wort über die mit der Operation
verbundenen Risiken und mögliche Folgen verloren. Die Ärzte verwiesen darauf, Eingriffe
dieser Art seien in dieser Klinik noch nie misslungen.
Das Gericht meinte dazu: Zwar müsse der Patient über das
Misserfolgsrisiko nicht mit Angabe konkreter Prozentzahlen aufgeklärt werden. Bei ihm
dürfe aber auch nicht der falsche Eindruck erweckt werden, die Operation sei ohne jedes
Risiko. Dabei dürften die Ärzte die - grundsätzlich unverzichtbare - Aufklärung mit
dem Hinweis verbinden, bei ihnen habe sich das Risiko noch nie verwirklicht (OLG Koblenz -
5 U 844/03). |
Oberlandesgericht Koblenz |
Rapunzel? Nach
einem Friseurbesuch waren die langen Haare ruiniert: Wegen der fehlerhaften Farbbehandlung
verlangte eine 37-jährige Frau von ihrem Friseur die Kosten von 15 000 Euro
für eine Haarverlängerung und 1500 Euro Schmerzensgeld. Da ihre langen blonden Haare ihr
besonders wichtig waren, sei die Haarverlängerung nötig gewesen, erklärte die Frau. Die
Prozessparteien einigten sich auf einen widerrufbaren Vergleich, demnach die Klägerin
9.000 Euro erhält. |
Landgericht
Hannover |
Operationsnarben
Eine
29-jährige Frau erlitt entstellende Operationsnarben an beiden Brüsten nach ärztlicher
Durchführung einer Reduktionsplastik und die damit verbundenen schweren psychischen
Belastungen. Sie erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000
DM.
|
OLG
Bremen vom 24.7.1979 |
Eingriff
ohne Einwilligung
Einer
Frau wurden Eileiter und die Eierstöcke als Folgen eines medizinisch gebotenen und
sachgerecht ausgeführten Eingriffs entfernt. Es fehlte an der Einwilligung der Patientin.
Diese Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patientin wurde mit 12.000 DM
entschädigt.
|
LG
Karlsruhe vom 15.1.1980 |
Infolge
eines ärztlichen Diagnosefehlers musste eine 45-jährige, krebskranke Frau eine
Lebensverkürzung um einige Monate in Kauf nehmen. Bei richtiger Diagnose des Brustkrebses
hätte eine Chemotherapie ein halbes Jahr früher einsetzen können. Ein Schmerzensgeld
wurde in Höhe von 15.000 DM festgesetzt. |
LG
Lüneburg vom 25.4.1989 |
Einer
33-jährigen Sportlehrerin wurde anlässlich einer erlaubten Operation zur Entfernung der
Gebärmutter aus medizinisch zutreffenden Gründen ein Eierstock entfernt. Es fehlte indes
an der notwendigen Aufklärung und wirksamen Einwilligung zu diesem zusätzlichen
Eingriff. Sie erhielt 3.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen. |
OLG
Hamm vom 13.12.1982 |
Einer
Frau wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM zuerkannt, weil eine Lungenverletzung
durch Injektion zu einem Pneumothorax führte. Die ärztliche Aufklärungspflicht wurde
verletzt. Es war ein 7-tägiger Krankenhausaufenthalt erforderlich. |
OLG
Köln vom 26.3.1987 |
Die
fehlerhafte zahnärztliche Behandlung durch die unrichtige Eingliederung einer Zahnbrücke
im Oberkiefer verursachte bei einem Mann Kaubeschwerden sowie Zahn- und Kieferschmerzen
mit erheblicher Störung der Zentrik des Gebisses. Es waren mehrere zusätzliche
Behandlungen erforderlich. 2.000 DM Schmerzensgeld. |
OLG
München vom 8.3.1990 |
Eine
38-jährige Frau wurde nach einer misslungenen Sterilisation erneut schwanger und erhielt
ein Schmerzensgeld von 2.000 DM. |
BGH
vom 18.3.1980 |
Weil
er in den dramatischen Minuten einer komplizierten Geburt die Mutter nicht erneut über
die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklärte, muss ein Arzt aus dem Münsterland 64
000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az: 3 U 8/01). Das mit 5000 Gramm sehr schwere Kind war
auf natürlichem Weg geboren worden und hat nun einen gelähmten Arm. Das Gericht
entschied, der Arzt habe seine Aufklärungspflicht verletzt. Neben dem
Schmerzensgeld muss der Gynäkologe dem Kind jeglichen künftigen materiellen
Schaden ersetzen. Zum Ersatz des materiellen Schadens ist auch der Praxispartner des
Beklagten verpflichtet, weil er eine Gemeinschaftspraxis betreibe, hafte er aus
schuldrechtlichen Gesichtspunkten mit. |
Oberlandesgericht
Hamm 2001 |
Schmerzensgeld
für behindertes Kind wg. Arztfehlers (300.000
DM). |
OLG
Nürnberg (2001) |
Telefon-Terror:
Schmerzensgeld wg. nächtlicher Störanrufe. |
OLG
Nürnberg (1993) |
Ein
unterbliebener rechtzeitiger Schwangerschaftsabbruch (medizinische Indikation) infolge
schuldhaften ärztlichen Versagens mit dadurch bedingter wesentlicher psychischer
Belastung der 38-jährigen Klägerin, die trotz erheblicher medizinischer Bedenken und
trotz einer von ihr gesehenen Gefahr einer erneuten komplizierten Geburt eines 5. Kindes
eine nicht gewollte Schwangerschaft weiter durchstehen musste, begründete ein
Schmerzensgeld von 3.000 DM. |
BGH
vom 25.6.1985 |
Bei
einer 26-jährigen Studentin wurden aufgrund einer verspäteten und falschen ärztlichen
Diagnose beide Eierstöcke entfernt, was eine völlige Sterilität zur Folge hatte. Zur
Schmerzensgeldzuweisung in Höhe von 50.000 DM trug zum einen die zu erwartende psychische
Belastung der Frau und zum anderen die beharrliche Weigerung der Ärzte, ein
Schmerzensgeld zu zahlen, bei. |
LG
Hamburg vom 25.4.1986 |
Schmerzensgeld
wg. Geruchsverlusts; Mitverschulden (35.000 DM). |
OLG
Nürnberg (2000) |
Eine
49-jährige Frau erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500
DM, weil bei der operativen
Entfernung eines Weisheitszahnes der nervus alveolaris verletzt wurde. Es lag kein
Behandlungsfehler, sondern eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht vor. |
LG
Bonn vom 11.10.1988 |
Durch
einen ärztlichen Kunstfehler wurde bei einer 35-jährigen Ehefrau der Einbau künstlicher
Herzklappen erforderlich. Die Erwerbsfähigkeit wurde dadurch um 50 % Prozent gemindert.
Das Schmerzensgeld betrug 50.000 DM. |
LG
Augsburg vom 2.10.1989 |
150.000
DM Schmerzensgeld erhielt ein 10-jähriger Junge für den Verlust des Geschlechtsorgans
durch einen ärztlichen Kunstfehler. Das Gericht erwähnte ausdrücklich,
dass es sich bei
diesem Verlust um eine der schwersten Folgen einer missglückten Operation handele, von
denen ein Mensch überhaupt betroffen werden kann. |
OLG
Saarbrücken vom 17.12.1974 |
Aufgrund
eines groben ärztlichen Diagnosefehlers wurde bei einer jüngeren Frau eine
Metastasierung eines Brustdrüsenkarzinoms auf die Lymphknoten der linken Achselhöhle und
der rechten Halsseite zu spät erkannt; eine operative Entfernung der Eierstöcke, eine
langwierige Chemotherapie und die Amputation der linken Brust waren erforderlich. Der Frau
wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 DM zugesprochen. |
LG
Bremen vom 15.6.1990 |
Ebenfalls
20.000 DM erhielt eine jugoslawische Patientin, bei der ohne wirksam erklärte
Einwilligung eine Sterilisations-Operation durchgeführt wurde. Der Arzt hätte eine
sprachkundige Person hinzuziehen müssen, um Missverständnisse bei der ärztlichen
Erläuterung zu vermeiden. |
OLG
Düsseldorf vom 12.10.1989 |
Schmerzensgeld
wg. gefährlichen Halswirbelbruchs (50.000 DM). |
OLG
Nürnberg (2000) |