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Mietminderung
Wohnflächenberechnung
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Würden
Sie etwa eine Wohnung in dem schmucken Haus - siehe Bild oben - anmieten,
stellt sich die Frage, ob Sie wegen solcher Mängel, die man schon auf den
ersten Blick sieht, später überhaupt noch kündigen können. Anfängliche
Mängel, die also schon bei Mietvertragsabschluss vorhanden sind,
berechtigen nicht zu einer Mietminderung. Ist dem Mieter der Mangel
infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese
Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter bei Übernahme der Mietsache
wegen dieser Mängel einen Vorbehalt erklärt hat (Vgl. dazu §
536 b BGB neuer Fassung). Aber wer macht das schon? |
BGH
(VIII ZR 295/03 vom 24. März 2004): Mietminderung bei mehr als 10 Prozent zu kleiner
Wohnung
Ist
eine Mietwohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, darf der
Mieter seine Mietzahlung mindern. Eine so erhebliche Flächendifferenz stellt einen
Mangel dar und berechtigt deshalb zur Mietminderung. Recht
bekam ein Mieter, dessen Reihenhaus statt der vertraglich genannten 126 Quadratmeter nur
106 Quadratmeter groß war. Der Mieter hatte fast zwei Jahre nach dem Einzug die Wohnung
vermessen lassen. Gemäß der prozentualen Abweichung minderte er die ca. 680 Euro
betragende Miete um ca. 90 Euro und behielt 3 Monatsmieten ein.
Die vereinbarte
Fläche ist ein wesentliches Merkmal für den Nutzwert der Wohnung, weil z. B. danach die
Betriebskosten berechnet werden. Bei einer so erheblichen Flächenabweichung muss der
Mieter nicht nachweisen, dass der Gebrauch der Wohnung dadurch beeinträchtigt sei. Dass
dem Mieter die Abweichung der Wohnfläche von den Angaben im Vertrag erst nach fast zwei
Jahren aufgefallen sei, war für das Gericht unerheblich.
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Gleichwohl
ist Vorsicht bei der Anwendung des Urteils geboten. Unter anderem ist Folgendes zu
berücksichtigen:
- Der Minderungsanspruch
des Mieters kann nach § 536 b BGB nicht nur wegen Kenntnis, sondern auch wegen grob
fahrlässiger Unkenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss ausscheiden. Grob fahrlässige
Unkenntnis setzt eine erhebliche, offensichtlich ins Auge fallende Wohnflächenabweichung
voraus. Es gibt Kommentatoren, die dies ab einer Abweichung von 30 Prozent annehmen. In den
vom BGH entschiedenen Fällen lag eine solche Offensichtlichkeit nicht vor, so dass der
BGH ausführen konnte, dass es "unerheblich ist, wenn dem Mieter die geringere
Wohnfläche nicht aufgefallen ist."
- Ist der Minderungsanspruch nicht ausgeschlossen, ergibt
sich grundsätzlich ein Recht des Mieters auch zur rückwirkenden Minderung. Dabei ist die
Verjährung zu beachten. Der Anspruch
des Mieters auf Rückerstattung des überzahlten Mietzinses verjährt in drei Jahren ab
Kenntnis von der Wohnflächenabweichung.
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§ 536c
BGB
Während der
Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein
Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht
vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache
anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige,
so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit
der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht
berechtigt,
1. die in § 536 bestimmten Rechte
geltend zu machen,
2. nach § 536 a Abs. 1 Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder
3. ohne Bestimmung einer angemessenen
Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.
Anmerkung:
Nach der bisherigen Rechtsprechung verlor ein Mieter, der aufgrund eines nachträglichen
Mangels der Wohnung seine Miete mindern wollte, sein Recht hierzu, wenn er trotz Kenntnis des Mangels längere Zeit
die volle Miete
ohne Vorbehalt zahlte. Diese Rechtsprechung gründete sich auf eine analoge Anwendung von
§ 539 BGB a. F. Da diese Vorschrift im Zuge der Mietrechtsreform
geändert wurde, war fraglich, ob diese Grundsätze auch für die Zukunft gelten. Der
Mieter kann nunmehr grundsätzlich die (zukünftige) Miete wegen eines solchen
Mangels mindern, der ihm schon längere Zeit bekannt ist, auch
wenn er zwischenzeitlich vorbehaltlos den Mietzins entrichtet hat. Die
Mietminderung ist nur noch unter den Voraussetzungen des (ausdrücklichen oder
stillschweigenden) Verzichts oder unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung ausgeschlossen
(BGH, Urteil vom 16 Juli 2003, Az.: VIII ZR 274/02). Aus § 536 c Absatz 2 Nr. 2 BGB
ergibt sich, dass die Nichtanzeige eines Mangels zum Ausschluss der Minderung führt, wenn
der Vermieter infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen kann.
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Welche Margen gelten für die Minderung? Bei einer asbestbelasteten Wohnung kann der Mieter eine
geringfügige Mietminderung auch verlangen, wenn eine konkrete
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen ist. Das Amtsgericht München (Az.:
433 C 9149/C1) hielt den Anspruch des Mieters auf 50-prozentige Kürzung aber
für überhöht und setzte eine Mietminderung von 15 Prozent fest. |
Mietrecht
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Minderung
und Kündigung Eine auf einen
Mietrückstand gestützte fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Mietrückstand seine Ursache in einer
(überhöhten) Mietminderung hat und dem Mieter wegen des noch nicht beseitigten Mangels
ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Ein Feststellungsantrag, mit dem Inhalt, dass das
Mietverhältnis im Anschluss an eine wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung zu einem
bestimmten künftigen Datum enden wird, ist unzulässig, wenn die Widerspruchsfrist des
Mieters noch nicht abgelaufen ist (Landgericht Berlin - Urteil vom 06.03.2001 65 S 228/00).
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Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie
uns an (0228/635747) oder schicken Sie uns eine Email (drpalm@web.de).
Wir sind gerne bereit, uns Ihr Anliegen näher anzusehen.
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