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Namenswahl
§ 3 Namensänderungsgesetz
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Die Wahl des neuen Familiennamens obliegt
dem Antragsteller, wenn er einen wichtigen Grund hat, seinen Namen zu
ändern. Es besteht aber kein Anspruch auf einen bestimmten
Familiennamen. Der neue Familienname muß zum Gebrauch als Familienname
geeignet sein. Er soll - wie es die Verwaltungsvorschriften ausführen -
nicht den Keim neuer Schwierigkeiten in sich tragen z.B. kein Sammelname
sein. Ein Künstler- oder ein Phantasiename (Pseudonym) soll als
Familienname nur gewahrt werden, wenn er nach Klang und Schreibweise
auch geeignet ist, als Familienname für die Familienangehorigen zu
dienen. Namensbildungen, die durch ihre Lange im täglichen Gebrauch zu
Schwierigkeiten und z.B. zu Abkürzungen führen, sollen ebenfalls
vermieden werden. Kurze Namen sind vorteilhaft. Es gibt ohnehin oft die
Tendenz bei Menschen, lange Namen eigenmächtig anzukürzen. Der
Schachgroßmeister Shakhriyar Mamedyarov wird dann nur noch "Shak"
genannt, der vormalige Weltmeister Viswanathan Anand heißt überall nur
"Vishy" und
der Schachgroßmeister Maxime Vachier-Lagrave wird
schlicht auf die Initialen reduziert: MVL. Solche Beispiele gibt es
zahlreich. Wer also nach dem Namensänderungsgesetz seinen Namen ändern
will, ist gut beraten, einen kurzen Namen zu wählen. Phonetisch
schwierige Namen spricht man ungern aus. |
Durch den neuen
Familiennamen darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge
erweckt werden. Wer, wie einer unserer Mandanten vor vielen Jahren
"Rothschild" heißen will, wird mit dem Wunsch eher nicht erfolgreich
sein. Auf Gefühle und Interessen anderer Träger des gewünschten
Familiennamens soll Rücksicht genommen werden, auch wenn diese keinen
Rechtsanspruch darauf haben, daß der Kreis der Träger dieses Namens
nicht durch eine Namensänderung erweitert wird. Ein Familienname, der
durch frühere Träger bereits eine Bedeutung, z.B. auf historischem,
literarischem oder politischem Gebiet, erhalten hat, soll im allgemeinen
nicht gewährt werden. Ein Familienname mit einer früheren
Adelsbezeichnung soll nur ausnahmsweise gewährt werden.
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Wir halten Namen für gut, die leicht zu merken sind, ohne
"Allerweltsnamen" zu sein und eine gute "Ausstrahlung" haben. Das sind
Namen wie "Kraft", "Bach", "Winter" und zahlreiche andere. Namen, die in
besonderer Weise auf Familiengeschichte verweisen, machen zwar Sinn,
aber in ihrer Kommunikationseignung sind sie oft weniger günstig. |
Demnächst mehr... |
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