Heise online:
Die Polizei darf auf die Verbindungsdaten der Telefonate von Journalisten zugreifen.
Voraussetzung ist, dass sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern
stehen, hat das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe heute entschieden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit und das
Fernmeldegeheimnis ist zulässig, wenn die Erfassung der Verbindungsdaten von
Festnetztelefonen und Handys zum Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers führen kann.
Dafür verlangt der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts eine genaue Prüfung
durch den zuständigen Richter. Damit wurde die Klage von zwei Journalisten
zurückgewiesen, auf deren Verbindungsdaten Ermittler zugriffen.
Ein ZDF-Reporter hatte
mit dem ehemaligen Baulöwen Jürgen Schneider telefoniert, der wegen Milliardenbetrugs
gesucht wurde. In dem anderen Fall konnten die Ermittler anhand der Telefondaten einer Stern-Journalistin
den Terroristen Hans-Joachim Klein auffinden. Nach Ansicht der Verfassungsrichter sind
schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verhältnismäßig und zulässig, wenn
die aufzuklärende Straftat eine wichtige Bedeutung hat -- bei Bagatelldelikten sind sie
hingegen tabu. Außerdem müsse gesichert sein, dass der Journalist mit dem mutmaßlichen
Straftäter Kontakt hat. Die Richter legen den Politikern nahe, für mehr Kontrolle bei
der Telefonüberwachung zu sorgen.
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