Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Polizei darf auf Verbindungsdaten 

von Journalisten zugreifen

Journalisten
Heise online: Die Polizei darf auf die Verbindungsdaten der Telefonate von Journalisten zugreifen. Voraussetzung ist, dass sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis ist zulässig, wenn die Erfassung der Verbindungsdaten von Festnetztelefonen und Handys zum Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers führen kann. Dafür verlangt der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts eine genaue Prüfung durch den zuständigen Richter. Damit wurde die Klage von zwei Journalisten zurückgewiesen, auf deren Verbindungsdaten Ermittler zugriffen. 

Ein ZDF-Reporter hatte mit dem ehemaligen Baulöwen Jürgen Schneider telefoniert, der wegen Milliardenbetrugs gesucht wurde. In dem anderen Fall konnten die Ermittler anhand der Telefondaten einer Stern-Journalistin den Terroristen Hans-Joachim Klein auffinden. Nach Ansicht der Verfassungsrichter sind schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verhältnismäßig und zulässig, wenn die aufzuklärende Straftat eine wichtige Bedeutung hat -- bei Bagatelldelikten sind sie hingegen tabu. Außerdem müsse gesichert sein, dass der Journalist mit dem mutmaßlichen Straftäter Kontakt hat. Die Richter legen den Politikern nahe, für mehr Kontrolle bei der Telefonüberwachung zu sorgen.

weiter unter Heise online

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 17.02.2019