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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Rechtliche Probleme

rund um das Telefon

Das Landgericht Hamburg hat der T-Online International AG  in einer einstweiligen Verfügung untersagt, für Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist einzuführen, ohne sie hinreichend über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

Die übermäßige Privatnutzung eines Dienst-Handys kann sogar ohne vorhergehende Abmahnung dazu führen, dass einem Arbeitnehmer ordentlich gekündigt (5 Sa 1299/04) wird - selbst für den Fall, dass dem Mitarbeiter die Privatnutzung des Telefons vorher nicht verboten wurde. Der  Mitarbeiter hatte das Handy nahezu ausschließlich für private Gespräche benutzt.  Nach dem Hessischen Landesarbeitsgericht ist selbstverständlich, dass ein Dienst-Telefon des Arbeitgebers nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt für private Zwecke benutzt werden darf. Wer dagegen - wie im vorliegenden Fall - monatlich ca. 380 Euro auf Kosten der Firma Telefongespräche für private Zwecke führe, dürfe nicht mit der Billigung solchen Verhaltens rechnen. 

Weiter zum Thema Kündigung und Abmahnung >>

Das Mithören am Telefon kann verfassungswidrig sein und Zeugenaussagen des Lauschers am anderen Ende der Leitung im Gerichtsverfahren unverwertbar sein.  Das Mithören am Telefon kann verfassungswidrig sein und Zeugenaussagen des Lauschers am anderen Ende der Leitung im Gerichtsverfahren unverwertbar sein. 



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