Welche
Vorteile bietet Ihnen
eine Online-Beratung?
Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein
persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist insbesondere,
dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert werden kann.
Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr Problem
unterrichten. Inzwischen sind Online-Beratungen oder
Online-Vertretungen keine Seltenheit mehr. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass es im Fall von erstmaligen Online-Beratungen von neuen
Mandanten zu unserer eigenen Absicherung notwendig ist, dass ein Vorschuss geleistet
wird.
Online-Beratungen werden von uns genauso sorgfältig
und umfassend betreut wie "Beratungen vor Ort". Deshalb ist die
Befürchtung
unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit dem Rechtsanwalt erst die Vertrauensbasis
schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche Fallbehandlung. |
Hinweise zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto leichter
ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte wenigstens kurz
die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie erreichen wollen.
Nutzen Sie die Mandantenerhebungsbögen.
Wir schlagen
Ihnen daher vor, dass Sie uns in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email, ggf. per Telefax, skizzieren. Wir antworten Ihnen dann umgehend und
erläutern Ihnen, ob wir auch eine Email-Beratung für ausreichend halten.
Zugleich teilen
wir Ihnen auf Nachfrage das Honorar mit, dass Sie vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten. Wir werden nach Zahlungseingang regelmäßig unmittelbar
auf Ihre Anfrage antworten, soweit die Komplexität der Angelegenheit das zulässt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen, Ergänzungen etc. zur
Verfügung. Soweit
wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns die
Materialien als Email-Attachment zu.
Für büroorganisatorische
Fragen - Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unseren Büroleiterin Frau Miriam Lukoschek
(0228/63 57 47 oder 69 45 44).
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Wir sehen hier
von den etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per
Email folgende Angaben zu machen: Name,
Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden). Vor allem aber: eine
Kurzskizze Ihres Problems, am besten gleich mit Anlagen - soweit vorhanden.
Hier finden
Sie Mandantenerhebungsbögen >>
Mandantenerhebungsbogen Arbeitsrecht
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Scheidung-online
Was heißt eigentlich Scheidung
online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne
großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu
einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen
Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
aus, senden Sie uns eine Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich können
Sie aber auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die
Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für
Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn
sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch
auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht
in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. Wir sind auch gerne
bereit, Sie über die Möglichkeiten einer Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten, da es uns in zahlreichen Fällen
gelungen ist, in dieser kritischen Lebensphase einvernehmliche Regelungen
mit der Gegenseite zu treffen.
Wir führen dann - wenn Sie
uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben - das Verfahren durch. Das
Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation
(Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen
Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen
dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein
kann.
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