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Urheberrecht
Diverse
Probleme des Urheberrechts, insbesondere Bildrechte und Rechtsfragen im Zusammenhang mit
Online-Veröffentlichungen
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Medien dürfen Luftaufnahmen von Prominentenvillen
veröffentlichen
Die Veröffentlichung von Luftbildern von Prominentenvillen ist nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs regelmäßig erlaubt. Hierin liegt zwar ein geringfügiger Eingriff
in die Privatsphäre der Betroffenen. Dieser ist aber in der Regel durch das
Grundrecht der Pressefreiheit, das auch für
Beiträge mit geringem Informationswert gilt, gedeckt. Unzulässig ist dagegen die
Veröffentlichung einer genauen Beschreibung, wie man zu dem Anwesen gelangt. Eine solche
Wegbeschreibung kann durch die Pressefreiheit nicht mehr gerechtfertigt werden ( BGH
09.12.2003, VI ZR 373/02 und 404/02).
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Für
Gamer
Siedler III
UrhG § 69c; UWG § 1
OLG Düsseldorf Urteil vom 12.Juli1999 20 U 40/99
Abgespeicherte Spielstände eines Computerspiels sind keine
Computerprogramme i.S.d. § 69a UrhG und verletzen nicht das Urheberrecht des Herstellers
der Computerspiele. Der Vertrieb einer CD mit solchen Spielständen stellt keine
unzulässige Behinderung eines Konkurrenten oder die sittenwidrige Ausbeutung eines
fremden Rufes dar. Es handelt sich auch nicht um den Einschub in eine fremde Serie
(Abgrenzung zu BGHZ 41, 55 Klemmbausteine - und BGH NJW-RR 1992, 1067 - Klemmbausteine
II).
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Demnächst mehr...
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