Ordentliche
Kündigung
Eigenbedarf
Wirtschaftliche
Verwertung
Verwertungskündigung |
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Wird der Vermieter durch die
Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des
Grundstücks gehindert und würde er dadurch erhebliche wirtschaftliche Nachteile
erleiden, so kann er ebenfalls kündigen.
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Außer auf
Eigenbedarf darf sich ein Vermieter bei der Kündigung einer Wohnung auch darauf berufen,
dass ansonsten eine angemessene wirtschaftliche Verwertung nicht möglich sei
- insbesondere weil leere Wohnungen einen höheren Preis bringen als vermietete. Das kann
insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn der Vermieter verschuldet ist
(Bundesverfassungsgericht, 1 BVR 1575/94). |
Die Kündigung aus Gründen der
wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit auch der
Darlegung der Verkaufsbemühungen des Vermieters,
der einen ihm nachteiligen Verkaufserlös für die vermietete Wohnung zur
Kündigungsbegründung anführt (So Landgericht Bielefeld, Urteil vom 26.6.1996 - 2 S
564195). |
Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Hohe
Reparaturkosten, Haus vermietet erbringt 200.000 und unvermietet
400.000 . Der Verkauf ist in vermietetem Zustand völlig
unwirtschaftlich, da sich nur Kaufinteressenten für das leere Haus finden
lassen. Solche Gründe müssen im Kündigungsschreiben detailliert
vorgetragen werden.
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Die Verwertungskündigung ist in
den östlichen Bundesländern bei Mietverträgen, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen
wurden, auf Dauer ausgeschlossen.
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