Das "Gesetz
zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen
Geschäftsverkehr" tritt zum 1. August 2012 in
Kraft.
Dann müssen Internet-Angebote obligatorisch eine
Schaltfläche mit dem Text "zahlungspflichtige Bestellung"
oder einer ähnlich deutlichen Erklärung versehen werden. Deswegen
heißt die Regelung Button-Gesetz. Mit dieser Applikation soll dem
Nutzer umstandslos und unmissverständlich klar werden, was die Folgen
seines Handelns sind. Ähnlich wie bei der Dauerdiskussion um
Allgemeine Geschäftsbedingungen geht es darum, dass Kosten nicht in
das Kleingedruckte gehören. Verbraucher müssen weiterhin über
zahlreiche zentrale Vertragselement wie Mindestlaufzeiten oder
Lieferkosten eindeutig unterrichtet werden. Enthält die Bestellfläche
nicht diese Informationen, gibt es keinen wirksamen Vertrag, also auch
keine Zahlungspflicht. Das Gesetz gilt für alle
Online-Bestellvorgänge.
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