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Denic e.G.
Aufgaben
Registrierung
Denic-Richtlinien
Die
DENIC ist seit Ende 1996 eine eingetragene
Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.
Tätigkeiten
- Betrieb der Domain-Datenbank für die Top Level Domain
.de
- Betrieb des Nameserverdienstes für die .de-Zone
- Bereitstellung von Informationsdiensten wie whois
- Durchführung des ENUM-Testbetriebs für den deutschen
Rufnummernraum
- Einrichtung von DISPUTE-Einträgen in Domainstreitfällen
- Unterstützung von Domaininhabern bei Fragen und
Problemen durch eine Hotline
- Mitgestaltung der organisatorischen und technischen
Weiterentwicklung des Internets in Zusammenarbeit mit internationalen Gremien (z. B. ICANN, CENTR, IETF).
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Wer im Rahmen eines Web-Hosting-Vertrags eine eigene Domain
registrieren lassen will, lässt den Provider als Vertreter gegenüber der DENIC e. g.
handeln. Der Vertrag besteht also zwischen dem Kunden und der DENIC, die Internet Domains
unterhalb der deutschen Top-Level Domain .de. registriert.
DENIC-Richtlinien
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Was
gilt hinsichtlich der DENIC während des Streits
mit einem Domaininhaber, der Ihrer Auffassung nach zu
Unrecht die Domain besitzt?
Während des Streit mit einem Domaininhaber
kann die DENIC die streitbefangene Domain mit einem Dispute-Eintrag (früher
WAIT) versehen. Das führt dazu, dass der Domaininhaber die Domain nicht
auf einen Dritten übertragen kann und verhindert, dass er sich der
Auseinandersetzung mit Ihnen entzieht. Eine Übertragung der Domain auf
Sie bleibt möglich. Außerdem gewährleistet der Dispute-Eintrag, dass
Sie automatisch neuer
Domaininhaber werden, wenn der bisherige Domaininhaber die Domain
freigibt. Damit trägt die DENIC insbesondere der Tatsache Rechnung, dass
Gerichte sich weigern, den Domaininhaber zur Übertragung der
streitgegenständlichen Domain zu verurteilen, und ihn statt dessen lediglich
zur Freigabe verpflichten.
Da es sich bei der DENIC eG um eine rein
technische Registrierungsstelle handelt, treffen sie nach der
Rechtsprechung dann nur eingeschränkte Prüfungspflichten, wenn sie von
einem Dritten auf eine – angebliche – Verletzung seiner Rechte durch
Domain-Namen hingewiesen wird. Sie ist nur dann gehalten, eine
Registrierung zu löschen, wenn die Verletzung Rechte Dritter derart
offensichtlich ist, dass sie sich ihr aufdrängen muss, oder wenn ihr ein
rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorliegt.
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Der
Eintrag muss beantragt
werden. Wichtig ist, dass Sie die Auseinandersetzung mit dem
Domaininhaber führen und Belege beifügen, aus denen sich
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ihnen an der Domain ein Recht
zusteht. Da die DENIC
keine Prüfung durchführt, müssen Sie insoweit keinen
umfassenden Beweis erbringen.
Geeignete
Unterlagen, aus denen sich Ihre Rechte ergeben können,
sind vor allem Markenurkunden und Handelsregisterauszüge, bei
einem Familiennamen die Kopie Ihres Personalausweises oder
Reisepasses. |
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Gerade
weil der Dispute-Eintrag einen erheblichen Eingriff in die
Dispositionsgewalt des Domaininhabers darstellt, ist der
Dispute-Eintrag befristet auf ein Jahr und wird danach ohne
besondere Vorankündigung automatisch aufgehoben. Außerdem sind
Sie verpflichtet der Denic mitzuteilen, wenn Ihre
Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber beendet ist. Die
Domain kann dann wieder auf Dritte übertragen werden, und auch
rücken Sie im Falle der Domainfreigabe nicht mehr automatisch
als Inhaber nach. Unter Umständen ist also eine Verlängerung
rechtzeitig zu beantragen. Der Dispute-Eintrag ist übrigens
kostenfrei.
Da wir selbst gerne im und mit
dem Internet arbeiten, weil es eine hohe Informationsdichte hat
und zugleich unsere Arbeit effizienter macht, befassen wir uns
auch gerne mit allen Rechtsproblemen, die mit dieser Technologie
entstehen. Wir sind aufgeschlossen gegenüber technischen
Innovationen und auch bereit, uns auf juristisches Gelände zu
wagen, das noch nicht durch eine detaillierte Rechtsprechung
markiert ist.
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