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Anwaltliche
Vertretung in Asyl-Fällen bzw. bei politischer Verfolgung im Heimatland
Verwaltungsbehördliche
und verwaltungsgerichtliche Verfahren
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Das „Aufenthaltsgesetz
(AufenthG)“ löst das bislang geltende Ausländergesetz ab
und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend
von ihrem Zweck statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln. |
Kosovo
VG Bremen 2009: Der Widerruf einer Asylanerkennung ist
rechtlich nicht zu beanstanden, denn die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
nach § 60 Abs. 1 AufenthG besteht im
Blick auf den Kosovo nicht. Eine unmittelbare oder mittelbare staatliche
Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Albaner im Falle
einer Rückkehr des Klägers in den Kosovo kann mit hinreichender
Sicherheit ausgeschlossen werden. Die für die Anerkennung als
Asylberechtigter maßgeblichen Verhältnisse haben sich seit der
Asylanerkennung durch das Bundesamt im Jahre 1994 erheblich geändert.
Ethnische Albaner im Kosovo sind auf absehbare Zeit hinreichend sicher vor
einer von der serbischen Regierung ausgehenden oder dieser zurechenbaren
Verfolgung, denn die Organe des früheren jugoslawischen Staates haben im
Juni 1999 im Kosovo die effektive Staatsgewalt, die eine politische
Verfolgung der dort lebenden Bevölkerung ermöglichen könnte, verloren.
Nach der Rechtsprechung des VG Bremen 2009 droht Roma im
Kosovo grundsätzlich keine Gefahr i.S.d. § 60
Abs. 7 AufenthG. Die wirtschaftliche Lage im Kosovo sei zwar
schwierig und die soziale Situation der Roma werde allgemein als
unbefriedigend bezeichnet. Diese Probleme sind jedoch nicht derart
gravierend, dass sie bei einer durchschnittlichen Roma-Familie zur
Feststellung von Abschiebungshindernissen nach §
60 Abs. 7 AufenthG führen müssten. Im Kosovo gilt im Jahre
2009 die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung als gewährleistet.
Das VG München entscheidet 2008: Letztendlich ist das
Gericht vor dem Hintergrund der im vorliegenden umfangreichen Erkenntnisse
überzeugt, dass eine Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung
mit schweren Depressionen im Kosovo sowohl im Rahmen der staatlichen
Gesundheitsfürsorge als auch durch im Kosovo tätige
Nichtregierungsorganisation jedenfalls insoweit möglich ist. Eine
zumindest in die Nähe der lebensbedrohlichen Gefährdung reichende
Entwicklung der Krankheit im Falle einer Rückkehr des Klägers in den
Kosovo sei daher nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten.
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BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
nimmt
diverse Aufgaben in den Bereichen Migration, Integration und Asyl
wahr. Es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen.
Darüber hinaus befasst sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) mit der sprachlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration
von Zuwanderern in Deutschland. Außerdem hilft das Bundesamt als
Steuerungsstelle in Zuwanderungs- und Migrationsfragen bei der Verteilung
jüdischer Immigranten und gibt Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung.
Verfahrenshinweis: Über Asylanträge entscheiden nach
persönlicher Anhörung des Bewerbers und gewissenhafter Prüfung der
vorgetragenen Asylgründe Mitarbeiter des Bundesamtes. Sie stellen fest,
ob ein Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz besteht, ob der
Antragsteller Schutz als Flüchtling nach der Genfer Konvention genießt
oder ob zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz
vorliegen. |
Vertretung
Ausländerangelegenheiten
Wir vertreten
seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeiten, seit nunmehr fast 20
Jahren,
immer wieder Fälle aus dem
Bereich des Asylrechts und allgemeinen Ausländerrechts. Sollten Sie in Ihrem
Heimatland politisch verfolgt worden sein, können wir Ihnen helfen, Ihr Anliegen effektiv
vor Ausländerämtern und Verwaltungsgerichten zu vertreten, da uns die meisten
Fallkonstellationen geläufig sind und wir die möglichen Verlaufsformen solcher Verfahren
gut kennen.
Wir erwarten aber, dass Ihre
Verfolgungsgeschichte in sich schlüssig ist, da wir unter keinen Umständen die von Ihnen
vorgestellten Fakten modifizieren.
Wenn Sie ihre Probleme nicht besonders detailliert
darlegen können, sind die Aussichten auf einen Erfolg vor deutschen Behörden und
Gerichten äußerst begrenzt. Auch wenn das keine Voraussetzung für ein erfolgreiches
Asylverfahren ist, ist es äußerst hilfreich, wenn Sie authentische Dokumente besitzen,
die Ihr Anliegen bzw. Ihre Verfolgungssituation plausibel machen.
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