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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Ehevertrag

Ausland

Das eheliche Güterrecht ist vom Prinzip der Vertragsfreiheit beherrscht, sodass die Ehewilligen ihre auf die Ehe bezogenen Vermögensbeziehungen weitgehend frei regeln können. Ein Ehevertrag kann viel Geld sparen.
Das Kammergericht Berlin hat 2013 entschieden: Der vor einem ägyptischen Standesamt beurkundete Ehevertrag zwischen einem Deutschen und einer Ägypterin enthält nicht deshalb eine schlüssige Wahl des ägyptischen Ehewirkungsstatuts, weil sich die Eheleute auf eine Morgen- und Abendgabe sowie einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland geeinigt haben, auch wenn beide dem Islam angehören und der Ehemann früher die ägyptische Staatsangehörigkeit besaß. Eine Rechtswahl kann auch konkludent erfolgen. Das setzt genauso wie eine ausdrückliche Rechtswahl einen kollisionsrechtlichen Rechtswahlwillen gerade für die allgemeinen Ehewirkungen und die Einhaltung der Ehevertragsform voraus. Die Ehegatten müssen dann zumindest erkennen, das ihre jeweilige Äußerung nach Treu und Glauben oder Verkehrssitte als Rechtswahl aufgefasst werden darf und vom jeweiligen Empfänger auch so verstanden wird. Der Abschluss eines Ehevertrags enthält dann eine konkludente ehewirkungsrechtliche Rechtswahl, wenn er eindeutig auf der Basis eines bestimmten Rechts erfolgt und auch die allgemeinen Ehewirkungen und nicht nur das Ehegüterrecht betrifft.

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Zum Thema >> Scheinehe

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