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Tipps
Kurzinfo:
Wie verteidige ich mich schnell und
ohne riesigen Aufwand gegen eine
Abmahnung? |
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Es gibt keine
Zaubermittel gegen Abmahnungen, auch wenn diese auf diversen Websites
angeboten werden. Immerhin ist es beim Gesetzgeber
angekommen, dass die zivilrechtlichen Folgen von Urheberrechtsverletzungen
nicht so exorbitant sein dürfen, dass Familien fundamental darunter
leiden.
Sicher gibt es Strategien, sich gegen
Abmahnungen zu wehren, die
unrichtig sind und dann die Situation nur noch verschlimmern. Auch Rechtsberater empfehlen mitunter Strategien, die sie
anderenorts kennen gelernt haben, ohne zu überlegen, ob auch bei
Abmahnungen wegen verbotener Aktivitäten im Internet die gleiche
Vorgehensweise vorteilhaft ist. Mitunter beobachten wir
Vergleichsverhandlungen, die wir so nicht führen würden. Sicher sind
Vergleichsverhandlungen sinnvoll, wenn die Rechts- und/oder Tatsachenlage
unklar ist, doch zuvor ist es hilfreich, die Rechtslage richtig
einzuschätzen. Das erspart viel Geld.
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Die Informationen, die in
einschlägigen Foren herumgeistern, sind
manchmal sehr gut und manchmal völlig neben der Sache. Es gibt
modifizierte Unterlassungserklärungen im Netz, die richtig erscheinen,
andere dagegen beharren kleinlich auf vermeintlichen Rechtsstandpunkten
und sind riskant. Für Laien und scheinbar auch für einige Anwälte ist das
nicht gut zu unterscheiden. Deswegen spricht viel dafür, einen erfahrenen
Anwalt zu
nehmen, der zwar Geld kostet, aber mit einer guten Wahrscheinlichkeit die
Angelegenheit so erledigt, dass der Schaden gering gehalten wird. Wer selbst bastelt, darf sich nicht wundern, wenn
die Konstruktion nachher auseinander bricht.
Wir kennen wohl die meisten großen
"Abmahnkanzleien" und können deren Gepflogenheiten daher auch
ganz gut einschätzen. Zwar haben Fälle ihre individuellen
Besonderheiten, doch im Fall von Abmahnungen werden die oft auch nicht von
Abmahnern wahrgenommen. |
Wir befassen uns auf den
weiteren Seiten mit Fragen der Auskunft, der Beweislast,
des Diensteanbieters, der Störereigenschaft,
des Filesharing und der Softwarepiraterie
(Portal zum Thema "Urheberrechtsverletzungen,
Internet, verbotene uploads"). Es gibt auch reine Streaming-Fälle. Wenn Sie etwa im Rahmen der Redtube.com-Abmahnungen betroffen sind, können wir Sie auch gerne effizient vertreten.
Vertrauen Sie uns, wir haben Erfahrung in diesen Fällen. Denn
wir haben zahlreiche Fälle mit dem Thema "Unerlaubte Verwertung
geschützter Tonaufnahmen" und andere urheberrechtliche Probleme
dieser Art gelöst und konnten jedenfalls andere Ergebnisse erzielen, als
die von der Gegenseite vorgeschlagenen "Einigungsangebote".
Einer der von uns erfolgreich behandelten Fälle wurde
in der Ratgeber Recht Sendung des WDR bzw. der ARD, Samstag, 12.05.2007
vorgestellt: Tauschbörsen:
Wann Urheberrechte verletzt sind. Die Redakteurin hat sich von
uns die rechtliche Thematik ausführlich darlegen lassen.
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