Eine interessante Entscheidung
des Hessischen LAG - 9 Sa 1211/01: Wenn ein Unternehmer seinen Mitarbeitern falsche
Versprechungen macht, so muss er dafür Schadensersatz leisten. Ein Arzt
erhielt rund 140 000 . Zuvor war ihm von einem Unternehmen ein wohl
bezahlter Job als
Direktor einer ausländischen Klinik versprochen worden. Daraufhin kündigte er seinen
alten Arbeitsplatz. Nachdem das Klinikprojekt gescheitert war, verlangte der Arzt
Schadensersatz. Das Gericht gab ihm Recht, denn man darf bei Einstellungsgesprächen
"keine Vorstellungen erwecken, die zu den tatsächlichen Gegebenheiten in Widerspruch
stehen". |
Nach Arbeitsunfall grundsätzlich kein
Anspruch auf Schmerzensgeld
Ein
Arbeitnehmer hat nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch
darauf, von seinem Arbeitgeber oder einem Kollegen Schmerzensgeld zu
bekommen (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz - Az.: 6 Sa 839/04)).
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verletzung vorsätzlich erfolgte. Die
Tatsache, dass Arbeitgeber oder Kollegen eine Gefahrenquelle geschaffen
haben, die dann später zu dem Unfall führte, reicht nach Meinung der
Richter nicht aus. Das Gericht wies mit dieser grundlegenden Entscheidung
die Klage eines Lehrlings gegen seinen Arbeitgeber und einen Bauleiter ab.
Der Kläger war auf einer Baustelle von einem Gerüst gestürzt, das nicht
ordnungsgemäß gesichert war.
Nach Angaben des Klägers war dies dem zuständigen
Bauleiter bekannt. Er habe aber nichts dagegen unternommen. Dem LAG
reichte dies nicht aus. Die Zahlung von Schmerzensgeld setze nach
geltendem Arbeitsrecht voraus, dass zumindest der Unfall vorsätzlich
herbeigeführt worden sei. Vertrauten der Arbeitgeber oder andere
Bedienstete darauf, dass trotz einer bestehenden Gefahrenquelle niemand
verletzt werde, so genüge dies für einen Anspruch auf Schmerzensgeld
nicht.
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