| Die Tarifreform zielte wesentlich auf
          die Vereinfachung der Eingruppierung der jeweiligen Tätigkeiten. Arbeitsplatzbeschreibungen
          sollen die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der
          tariflichen Eingruppierung schaffen. Sie fördern die Klarheit über
          die auszuübenden Tätigkeiten, sodass es leichter ist, eine Aussage
          über die Wertigkeit des Arbeitsplatzes im Sinne des Tarifvertrages
          für den öffentlichen Dienst zu machen. Arbeitsplatzbeschreibungen
          gliedern sich in zwei Teile: die Tätigkeitsdarstellung und die
          Tätigkeitsbewertung. Die Tätigkeitsdarstellung macht dem Tarifbeschäftigten
          klar, welche Tätigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz auszuführen
          sind, wie er organisatorisch eingegliedert ist und welche Befugnisse
          er hat. Der Arbeitgeber  die Tätigkeitsdarstellung als Grundlage
          für die tarifliche Bewertung des Tarifbeschäftigten erläutern. | 
      
        |  Wir haben unter anderem
          arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
          Landesarbeitsgerichten in Hamburg, Berlin, Aachen, Köln, Bonn,
          Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Hagen, Frankfurt und Düsseldorf
          sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.
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