Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Arbeitsunfall

Schadensersatz

Arbeitsunfall Rechtsanwalt Berlin Schadensersatz Haftungsbeschränkungen
Bei grob fahrlässig verursachten Schäden können Haftungserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers eingreifen. Denn auch in der Konstellation kann gegenüber dem Verschulden des Arbeitnehmers das vom Arbeitgeber zu tragende Betriebsrisiko ins Gewicht fallen und zu einer möglicherweise nicht unerheblichen Herabsetzung der Schadenersatzpflicht führen. Die Entscheidung darüber ist nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Dabei kann entscheidend sein, ob der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum Schadensrisiko der jeweiligen Tätigkeit steht. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Arbeitnehmer teure Fahrzeuge des Arbeitgebers zu führen oder wertvolle Maschinen zu bedienen haben (siehe oben). 
Wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter mobbt, kann er sich nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen, vgl. BAG aus dem Jahre 2007: 

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist in solchen Fällen nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebes verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Nach § 7 Abs. 1 SGB VII sind Versicherungsfälle i.S.d. Gesetzes Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Im Streitfalle bewertete das Gericht das Verhalten jedoch weder als Arbeitsunfall noch als Berufskrankheit.

Arbeitsrisiken und Schäden 

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf, Hagen, Hamburg, Hamm, Frankfurt, Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt betrieben.

Weitere wichtige Themen des Arbeitsrechts auf diesen Seiten: 

Abmahnung - AGB - Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - Fortbildung - Kündigung (Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt - Mobbing  

Mehr zum Thema Kündigung >>

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 17.02.2019