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Arbeitsunfall
Schadensersatz |
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Bei grob fahrlässig
verursachten Schäden können Haftungserleichterungen zugunsten des
Arbeitnehmers eingreifen. Denn auch in der Konstellation kann gegenüber
dem Verschulden des Arbeitnehmers das vom Arbeitgeber zu tragende
Betriebsrisiko ins Gewicht fallen und zu einer möglicherweise nicht
unerheblichen Herabsetzung der Schadenersatzpflicht führen. Die
Entscheidung darüber ist nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles
zu treffen. Dabei kann entscheidend sein, ob der Verdienst des
Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum Schadensrisiko der
jeweiligen Tätigkeit steht. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn
Arbeitnehmer teure Fahrzeuge des Arbeitgebers zu führen oder wertvolle
Maschinen zu bedienen haben (siehe oben). |
Wenn ein Vorgesetzter einen
Mitarbeiter mobbt, kann er sich nicht auf Haftungsbeschränkungen
berufen, vgl. BAG aus dem Jahre 2007:
Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1
SGB VII ist in solchen Fällen nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift
sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen
Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebes verursachen, diesen
sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen
Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie
den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2
Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Nach
§ 7 Abs. 1 SGB VII sind Versicherungsfälle i.S.d. Gesetzes
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Im Streitfalle bewertete das
Gericht das Verhalten jedoch weder als Arbeitsunfall noch als
Berufskrankheit. |
Arbeitsrisiken und
Schäden |
Wir haben unter
anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf,
Hagen, Hamburg, Hamm, Frankfurt, Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in
Erfurt betrieben.
Weitere wichtige Themen
des Arbeitsrechts auf diesen Seiten:
Abmahnung - AGB
- Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag - Fortbildung
- Kündigung (Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt
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