23-jähriger Auszubildender 6.000 Titel illegal angeboten, 8.000
€ Schadensersatz - Geldstrafe von 80 Tagessätzen
Ein User bot 1.200 Musiktitel illegal an - Einstellung des
Strafverfahrens gegen Buße in Höhe von 1.000 Euro - 7.500 €
Schadensersatz
57-jähriger Lehrer 10.000 € Schadensersatz für annähernd 2.000
illegale Angebote
16-jährige Schülerin hatte knapp 500 Musiktitel illegal
angeboten,
2.000 € Schadensersatz
21-Jähriger Student, Angebot von 575 Musikdateien, 4.000 €
Schadensersatz
24-jähriger Student hatte ein P2P-Netzwerk über seinen
Internetrechner installiert, über das Nutzer mehrere
Tausend Musikdateien herunterladen konnten: Geldstrafe von 120 Tagessätzen
und 8.000 €
Schadensersatz.
Noch ein Beispiel, um sich das Strafmaß zu vergegenwärtigen: Das
Amtsgericht Dortmund verurteilte einen Raubkopierer zu 9.000
€ Geldstrafe, der mehr als 1000 Raubkopien über ebay
verkauft hatte.
Wir wissen, dass Kanzleien für
solche Verstöße, je nach Zahl der Dateien sowie auch der
wirtschaftlichen Hintergründe des Betroffenen, "Rechnungen"
versenden mit Preisen zwischen 2.000 € bis ca. 8.000 €, Anwaltskosten
inklusive. Nimmt man sich selbst einen Anwalt, muss man mit Kosten
zwischen ca. 500 € bis 1500 € rechnen, äußerst grob geschätzt, weil
natürlich Auftragsumfang, strafrechtliche Implikationen und
Verlaufsformen eine große Rolle spielen.