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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Betrieb 

Home Office

Home Office

Außendienstmitarbeiter werden betriebsverfassungsrechtlich zu dem Betrieb gezählt, der die Entscheidungen über ihren Einsatz bestimmt bzw. von dem auch die Direktionsbefugnis des Arbeitgebers ausgeübt wird. Beginnt ein Kundendienstmonteur mit seiner vergütungspflichtigen Arbeit in seinem Home-Office, können die Fahrzeiten vom Home-Office zum ersten Kunden bzw. vom letzten Kunden zurück als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sein, denn die Benutzung und Steuerung des Kundendienstfahrzeuges ist zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderlich und liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers.

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

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