Home
Office
Außendienstmitarbeiter werden
betriebsverfassungsrechtlich zu dem Betrieb gezählt, der die
Entscheidungen über ihren Einsatz bestimmt bzw. von dem auch die
Direktionsbefugnis des Arbeitgebers ausgeübt wird. Beginnt ein Kundendienstmonteur mit seiner
vergütungspflichtigen Arbeit in seinem Home-Office, können die
Fahrzeiten vom Home-Office zum ersten Kunden bzw. vom letzten Kunden
zurück als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sein, denn die
Benutzung und Steuerung des Kundendienstfahrzeuges ist zur Erfüllung
der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderlich und liegt
im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers.
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Wir
haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den
Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg,
Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor
dem Bundesarbeitsgericht betrieben.
Wir haben Kündigungsschutzklagen,
Klagen auf Lohn
und Gehalt,
Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor
allem in Mobbing-Fällen),
Karenzentschädigungen,
ordnungsgemäße
Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen
in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte
Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein.
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