Zum
System der
Sozialversicherung |
|
Die
Sozialversicherung ist ein auf Versicherungspflicht basierendes
Vorsorgesystem für Arbeiter und Angestellte. Es soll vor dem Eintritt
bestimmter Risiken schützen und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäßige
Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen unter Beachtung sozialer Ziele
ganz oder teilweise auszugleichen. Zur Sozialversicherung gehören
folgende Versicherungsarten:
|
Der
Unternehmer muss berücksichtigen, dass der Anteil des Mitarbeiters dem
Bruttolohn entnommen, der Unternehmeranteil aber zusätzlich gezahlt
werden muss. Bei den Personalkosten kommt also zum Bruttogehalt noch
der Sozialversicherungsanteil. |
Selbstständige
können sich selbstverständlich auch versichern. Selbständige können
unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in der gesetzlichen
Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Das ist tendenziell eine
freiwillige Pflichtversicherung. |
Top
Demnächst mehr >>
|
Wichtige
Themen des Arbeits- und Sozialrechts auf diesen Seiten:
Abmahnung - AGB
- Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag - Fortbildung
- Kündigung (Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt
- Mobbing
Top |