Aufhebungsvertrag
(Textbeispiel)
Zwischen der C++ Softwareschmiede,
im Folgenden Unternehmen
und Herrn Alain Turing,
im Folgenden Arbeitnehmer
wird nachfolgender
Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung
Die Parteien sind darüber einig, dass
das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des... (auf Veranlassung des Unternehmens)
einvernehmlich enden wird.
alternative
Formulierung:
Die Parteien sind sich einig, dass das
Arbeitsverhältnis mit Ablauf des ... auf Grund ordentlicher (betriebsbedingter)
Kündigung vom ... enden wird.
§ 2 Abfindung
Wegen der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Aufgabe des sozialen Besitzstandes zahlt
das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine einmalige Abfindung gem. §§ 9, 10 KSchG in
Höhe von EUR ... brutto. In beiderseitigem Einvernehmen wird die Unternehmen
bei der Auszahlung Lohnsteuer nach Berücksichtigung des Freibetrages gem. § 3 Nr. 9 EStG
in Abzug bringen und zwar in Anwendung des halben Steuersatzes nach §§ 24, 34, 39b EStG.
Sollte das zuständige Finanzamt auf Grund dieser Vereinbarung Lohn- bzw. Kirchensteuer
von der Unternehmen nachfordern, so wird der Arbeitnehmer auf Nachweis des
Unternehmens dieses sofort von der Verbindlichkeit freistellen bzw. gezahlte Lohn- und
Kirchensteuer an die Unternehmen erstatten.
§ 3 Freistellung
Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger
Wirkung/wird ab /bleibt freigestellt bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen
Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses und zwar unter Fortzahlung der
vertragsmäßigen Bezüge. Das Unternehmen behält sich vor, den Arbeitnehmer
während der Restlaufzeit des Vertrages teilweise oder ganz an den Arbeitsplatz
zurückzurufen.
alternative
Formulierung:
Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger
Wirkung/wird ab /bleibt unwiderruflich freigestellt bis zu dem in § 7 genannten
rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Sie/Er ist bis zu dem in § 1
genannten Zeitpunkt in der Verwertung seiner Arbeitskraft frei, wobei ihm jede Beteiligung
und/oder Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt ist. Während der Zeit der
Freistellung findet § 615 BGB Anwendung/keine Anwendung. Durch die Freistellung sind
sämtliche Urlaubsansprüche abgegolten.
§ 4 Gewinnbeteiligung, Tantieme
Der Arbeitnehmer hat für das
laufende Geschäftsjahr/das Kalenderjahr 19 Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Höhe
von ... vom Hundert des Jahresgewinns. Diese Gewinnbeteiligung wird trotz Beendigung
des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des für das ganze Jahr gezahlt. Die Auszahlung
erfolgt nach Ende des laufenden Geschäftsjahres und Erstellung der Bilanz.
alternative
Formulierung:
Der Arbeitnehmer hat für das
laufende Geschäftsjahr/Kalenderjahr 19 Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Höhe
von ... vom Hundert des Jahresgewinnes. Wegen der vorzeitigen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses am ... wird die Gewinnbeteiligung zu /12 gezahlt. Die
Auszahlung erfolgt nach Ende des laufenden Geschäftsjahres und Erstellung der Bilanz.
Oder: Der Arbeitnehmer hat an und für sich Anspruch auf eine vertragliche
Gewinnbeteiligung. Diese wird pauschal sofort mit EUR ... abgegolten.
§ 5 Gratifikation
Der Arbeitnehmer erhält am ...
für das Jahr 2 ... die vertraglich zugesagte Gratifikation trotz des Ausscheidens
am ... ungekürzt.
alternative
Formulierung:
Die vertraglich zugesagte Gratifikation
erhält der Arbeitnehmer in diesem Jahr mit Rücksicht auf die vorzeitige Beendigung
des Arbeitsverhältnisses nicht.
§ 6 Urlaub
Die Parteien sind sich darüber einig,
dass der Arbeitnehmer den ihm für das Jahr noch zustehenden Urlaub von
Werk-/Arbeitstagen vom... bis... nehmen wird.
alternative
Formulierung:
Wegen der vorzeitigen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses konnte der Arbeitnehmer den ihm für das Jahr ...
zustehenden Urlaub von Werk-/Arbeitstagen nicht nehmen. Die Unternehmen zahlt
deshalb eine Urlaubsabgeltung von .... fällig am...
alternative
Formulierung:
Die in § 3 geregelte Freistellung
erfolgt unter Anrechnung etwaiger restlicher Urlaubsansprüche.
§ 7 Nachvertragliches
Wettbewerbsverbot
Das am von den Parteien vereinbarte
nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird von dem vorliegenden Aufhebungsvertrag nicht
berührt.
alternative
Formulierung:
Das am ... vereinbarte
nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird von dem vorliegenden Aufhebungsvertrag nicht
berührt. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass der Arbeitnehmer am .... in
die Dienste des Unternehmens treten wird. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass diese Tätigkeit nicht gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt.
alternative
Formulierung:
Die Parteien ändern das am
vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot so ab, dass der Arbeitnehmer statt
einer monatlichen Karenzentschädigung von € monatlich nur €
erhält.
Außerdem wird die Laufzeit des Wettbewerbsverbotes auf die Zeit vom ... bis
... beschränkt. oder: Die Parteien heben das nachvertragliche Wettbewerbsverbot mit
sofortiger Wirkung auf.
§ 8 Betriebsgeheimnisse
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,
alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten,
vor allem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten.
§ 9 Zeugnis
Der Arbeitnehmer erhält das als Anlage
zu dieser Vereinbarung beigefügte qualifizierte Zeugnis.
alternative
Formulierung:
Der Arbeitnehmer erhält das als
Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügte Zwischenzeugnis. Am... erhält der
Arbeitnehmer ein mit dem Zwischenzeugnis übereinstimmendes Endzeugnis, dessen
Schlussformel so lauten wird: "Der Arbeitnehmer ist am ... auf eigenen
Wunsch/auf Grund betriebsbedingter Kündigung ausgeschieden".
§ 10 Firmenunterlagen
Der Arbeitnehmer wird am ...
sämtliche der Unternehmen gehörenden Unterlagen zurückgeben, insbesondere...
§ 11 Spesen
Noch ausstehende
Reise-/Spesenabrechnungen sind bis zum ... abzurechnen. Ein eventuell bestehender Reise-
oder Spesenvorschuss muss bis zum ... zurückbezahlt werden.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht
Dem Unternehmen steht kein
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen
zu.
§ 13 Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung des Unternehmens
gegenüber den sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen ist nicht
möglich.
§ 14 Arbeitsbescheinigung
Die Unternehmen stellt dem
Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 133 AFG aus. Als Grund für die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird angegeben:
§ 15 Kosten
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich,
die beim ArbG /LAG /BAG anhängige Klage (AZ:...) unverzüglich nach Unterzeichnung
dieses Vertrages zurückzunehmen. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten und
die Hälfte der entstandenen Gerichtskosten.
alternative
Formulierung:
Das Unternehmen übernimmt die
entstandenen Gerichtskosten; jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten
selbst.
§ 16 Geheimhaltungsklausel
Der Arbeitnehmer sichert zu,
Stillschweigen hinsichtlich des finanziellen Inhalts dieser Vereinbarung gegenüber
jedermann zu wahren, es sei denn, sie/er sei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die
Auskunft sei aus steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen gegenüber
Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich.
§ 17 Belehrung, Widerrufsrecht
Der Arbeitnehmer verzichtet auf die
Belehrung sowohl über die arbeitsförderungsrechtlichen Folgen dieser Vereinbarung, wie
Sperrzeit nach §144 SGB III und Anrechnung der Abfindung nach §143 a SGB III, als
auch über die gesetzliche, private und betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitnehmer
nimmt keine Bedenkzeit in Anspruch und verzichtet auf ein Recht zum Widerruf dieser
Vereinbarung.
Anmerkung:
Jeder Vertragspartner hat regelmäßig selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu
sorgen. Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des
Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung so das
Bundesarbeitsgericht im Urteil v. 11.12.2001 (Az.: 3 AZR 339/00) zu den
Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit den Anwartschaften zur betrieblichen
Altersversorgung. Das Bundesarbeitsgericht hat ins einer Entscheidung vom 17. Oktober 2000
(Az.: 3 AZR 605/99) festgestellt, dass den Arbeitgeber erhöhte Hinweis- und
Aufklärungspflichten getroffen hätten, weil er im betrieblichen Interesse den Abschluss
eines Aufhebungsvertrages vorschlug, die Arbeitnehmerin - eine Reinemachefrau im
konkreten Fall mit den Besonderheiten der ihr zugesagten komplizierten Zusatzversorgung
des öffentlichen Dienstes nicht vertraut war, sich der baldige Eintritt eines
Versorgungsfalles (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach längerer Krankheit) abzeichnete
und durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses außergewöhnlich hohe
Versorgungseinbußen drohten. Im Einzelfall können sich also gleichwohl
Aufklärungspflichten der Arbeitgebers über Art, Risiko und Umfang der Altersversorgung
bei Abschluss des Aufhebungsvertrages ergeben.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung
möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.
Cybercity, den...2010
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Arbeitnehmer
Unternehmen
sollten Sie besser Profis
anvertrauen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie sich nicht sicher sind. Das
bietet auch den Vorteil, dass persönliche Animositäten, die sehr kontraproduktiv sein
können, außen vor bleiben.
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