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Internet und Unternehmen
Auf dieser und den folgenden Seiten
präsentieren wir diverse Beiträge, Entscheidungen und Kommentierungen zum Thema "Internet" und "Unternehmen",
die sowohl aus der Perspektive von Unternehmern wie Kunden spezifische Netzprobleme
untersuchen. |
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BayObLG: "@"-Zeichen im Namen Eine Firma, die das Zeichen "@"enthält, kann nicht in das
Handelsregister eingetragen werden. So
das BayObLG, Beschluss vom 4.4.2001 - 3Z BR 84/01, in: MMR 2001, 522f. 58. Vgl. auch OGL
Braunschweig, Urteil vom 27.11.2000 - 2 W 270/00, in MMR: 2001, 541f. |
OLG Köln: Dem Bestandteil
"Online" in der Firma eines Unternehmens, das sich mit der
Veranstaltung von Seminaren, Kongressen und Ausstellungen befasst, kommt heute eine
namensmäßige Unterscheidungskraft nicht mehr zu. Auch wenn man dem Bestandteil
"Online" in der Firma eines Unternehmens, das sich mit Veranstaltungen dieser
Art befasst, eine gewisse Unterscheidungskraft zubilligen wollte, fehlte es an der von §
15 Abs. 4 MarkenG vorausgesetzten erforderlichen Verwechslungsgefahr. So das OLG
Köln, Urteil vom 27.10.2000 - 6 U 209/99, in, MMR: 2001, 392ff. |
Aufpassen bei Verträgen über Internet-Auftritte!
Bei der Beauftragung von Unternehmen, die Webauftritte gestalten, sollte man sich
umfassende Nutzungsrechte einräumen lassen. Denn diese Unternehmen behalten auch nach
Fertigstellung, Abnahme und Bezahlung durch den Auftraggeber ihr Urheberpersönlichkeitsrecht
am Werk. Will also der Nutzer
das Webdesign oder bestimmte Architekturen ändern, muss er wiederum Absprachen mit
dem Hersteller treffen. Das kann äußerst lästig werden, wenn sich solche Unternehmen
sperrig verhalten.
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GmbH >>
Limited >>
Partnerschaft >> E-Commerce
>>
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EBAY
ist inzwischen zu
einem höchst erfolgreichen Internetunternehmen geworden, weil die
Begegnungschancen zwischen Käufern und Verkäufern hier in sehr viel
umfassenderer Weise erfolgen, als sie beispielsweise der gute alte
Flohmarkt eröffnete. Doch gerade aufgrund der Anonymität der
Kontakte sind auch die rechtlichen Risiken, insbesondere beim
Erwerb teurer Gegenstände, zu berücksichtigen. Nicht immer sind die
Angebote und Verhaltensweisen der Teilnehmer so rosig wie auf unserem Bild...>>
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Zum
richtigen Verhalten bei Abmahnungen >>
Filesharing, Downloads, Uploads
urheberrechtlich geschützter Musik >> |
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Anwalt Bonn Internetrecht
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