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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Internet und Unternehmen

Auf dieser und den folgenden Seiten präsentieren wir diverse Beiträge, Entscheidungen und Kommentierungen zum Thema "Internet" und "Unternehmen", die sowohl aus der Perspektive von Unternehmern wie Kunden spezifische Netzprobleme untersuchen.

BayObLG: "@"-Zeichen im Namen

Eine Firma, die das Zeichen "@"enthält, kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.  So das BayObLG, Beschluss vom 4.4.2001 - 3Z BR 84/01, in: MMR 2001, 522f. 58. Vgl. auch OGL Braunschweig, Urteil vom 27.11.2000 - 2 W 270/00, in MMR: 2001, 541f.

OLG Köln: Dem Bestandteil "Online" in der Firma eines Unternehmens, das sich mit der Veranstaltung von Seminaren, Kongressen und Ausstellungen befasst, kommt heute eine namensmäßige Unterscheidungskraft nicht mehr zu. Auch wenn man dem Bestandteil "Online" in der Firma eines Unternehmens, das sich mit Veranstaltungen dieser Art befasst, eine gewisse Unterscheidungskraft zubilligen wollte, fehlte es an der von § 15 Abs. 4 MarkenG  vorausgesetzten erforderlichen Verwechslungsgefahr. So das OLG Köln, Urteil vom 27.10.2000 - 6 U 209/99, in, MMR: 2001, 392ff.
Aufpassen bei Verträgen über Internet-Auftritte!

Bei der Beauftragung von Unternehmen, die Webauftritte gestalten, sollte man sich umfassende Nutzungsrechte einräumen lassen. Denn diese Unternehmen behalten auch nach Fertigstellung, Abnahme und Bezahlung durch den Auftraggeber ihr Urheberpersönlichkeitsrecht am Werk. Will also der Nutzer das  Webdesign oder bestimmte Architekturen ändern, muss er wiederum Absprachen mit dem Hersteller treffen. Das kann äußerst lästig werden, wenn sich solche Unternehmen sperrig verhalten. 
 

 

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EBAY

ist inzwischen zu einem höchst erfolgreichen Internetunternehmen geworden, weil die Begegnungschancen zwischen Käufern und Verkäufern hier in sehr viel umfassenderer Weise erfolgen, als sie beispielsweise der gute alte Flohmarkt eröffnete. Doch gerade aufgrund der Anonymität der Kontakte sind auch die rechtlichen Risiken, insbesondere beim Erwerb teurer Gegenstände, zu berücksichtigen. Nicht immer sind die Angebote und Verhaltensweisen der Teilnehmer so rosig wie auf unserem Bild...>>

 

Zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen >>

Filesharing, Downloads, Uploads urheberrechtlich geschützter Musik >>

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