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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Aus der 

anwaltlichen Praxis

Fragen und Antworten

Aus einem Interview mit einer Jugendzeitschrift

 

Mobbing Rechtsanwalt Bossing Bonn Schmerzensgeld

1.  Was raten Sie Personen, die von Bossing/Mobbing betroffen sind? Sollen Sie sofort Rechtsexperten zu Rate ziehen oder vorher 'abwarten' und sich eventuell an Beratungsstellen wenden? Verzichtet man auf Rechtshilfe weil die Befürchtung besteht wegen zu hoher Kosten sich das Verfahren nicht leisten zu können.  

Wer zu uns kommt, hat regelmäßig schon eine längere Leidensgeschichte hinter sich. Trotz der nachvollziehbaren Angst, den „Job“ zu verlieren, verblüfft uns oft die Leidensfähigkeit der Menschen, bis sie endlich zum Anwalt gehen. Die Unternehmen bieten oft auch Anlaufstellen bis hin zum Mobbing-Beauftragten oder berufen Mobbing-Konferenzen ein. Dabei glauben einige Unternehmen und selbst öffentliche Dienstherren leider, dass solche Vorkehrungen bereits die Lösung des Problems darstellen. Die „rules of conduct“ und ähnliche  Betriebsrezepte, die wir allenthalben lesen, haben mit rauen Unternehmenswirklichkeiten mitunter gar nichts zu tun.  

2. Liegt ein Fall von Bossing vor, ist die Lage deutlich komplizierter, weil man von Vorgesetzten schikaniert wird. Halten Sie es für sinnvoll mit einer Klage vor-zugehen, wobei in der Regel ein langer und harter 'Kampf' vorprogrammiert ist? Oder sagen Sie, ist ein Ausstieg bzw. Firmenwechsel oft sinnvoller und weniger kompliziert?

Wenn Rechte verletzt werden, sollte das für die Mobber auch empfindliche Folgen haben. Klagen und Jobwechsel schließen sich nicht aus. Es geht dabei aber nicht nur um die jeweilige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern, Vorgesetzen und Unternehmen. Mobbing ist ein fieser Volkssport geworden. Es beginnt im Kindergarten und der Auseinandersetzungsstil in betroffenen Unternehmen unterscheidet sich von diesen Früherfahrungen nicht immer erheblich. Eine Gesellschaft mit einem hohen humanen Selbstanspruch sollte das Mobbing deshalb auch öffentlich anprangern. Hier sind Mentalitätsveränderungen, die sich nicht von heute auf morgen vollziehen, unabdingbar.  

3. Wie sieht es mit den Chancen aus, eine Klage zu gewinnen? Was sind die Erfahrungswerte von bereits abgewickelten Fällen?

Diese Klagen sind schon deshalb nur sehr schwer zu gewinnen, weil die Rechtsprechung extrem hohe Anforderungen an die Darlegung des Sachverhalts stellt. Zudem muss es sich um „systematische“ Verhaltensweisen des Mobbers handeln, was dann Wertungsfragen aufwirft, die nicht leicht entscheidbar sind. Mit anderen Worten: Das Opfer gerät in Beweisnot. Wenn Mobbing-Fälle anlässlich von Kündigungen thematisiert werden, ist es aber durchaus möglich, das die Höhe von Abfindungen sich nur im Blick auf das Mobbing erklärt.  

4. Die Schwierigkeit liegt wahrscheinlich darin, Beweismaterial vorzulegen. Was raten Sie Betroffenen - wie und welche Beweise sollen sie vorweisen können?  

Ohne ein sehr ausführliches Mobbing-Tagebuch mit der Schilderung von Ereignissen und der Nennung von Zeugen wird das schwer. Vor allem aber gehen die juristischen Meinungen oft auseinander, ob es sich nun lediglich um grobe Umgangsformen oder unerträgliches Mobbing handelt. Arbeitskollegen sind als Zeugen nicht immer mitteilungsfreudig, weil die eigene Stellung in solchen Auseinandersetzungen beschädigt werden kann – bis hin zu dem Punkt, wo sie selbst zum Opfer werden.   

5. Es gibt zwar eine Reihe von anderen Gesetzen, worunter Bossing/Mobbing fällt (wie z.B. Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrecht und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsrecht) aber Bossing bzw. Mobbing wurde bisher noch nicht explizit im Gesetz geregelt. Was glauben Sie ist der Grund dafür, dass es noch kein Anti-Mobbing/Bossing-Gesetz gibt?

Die Gesetze sind hier weniger das Problem, als vielmehr die Rechtsprechung, die sich an das Thema nicht immer heranwagt. „Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und selbst wenn man ihn juristisch prägen würde, stößt man auf diverse außerjuristische Fragen. Von einigen Ausnahmeentscheidungen abgesehen wird das Thema nach unserer Einschätzung von Arbeitsgerichten daher zu-rückhaltend behandelt. Das lässt sich bereits an dem Verhältnis zwischen den zahlreichen Diskussionen in der Öffentlichkeit und der recht überschaubaren Zahl von veröffentlichten Entscheidungen ablesen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Problem „Bossing/Mobbing“ auf der Schnittstelle von betriebssoziologischen sowie psychologischen Fragen liegt und sich Juristen damit seit je schwer tun. Der Richter ist kein Psychologe und hat im Gerichtsalltag regelmäßig auch weder Zeit noch Möglichkeiten, sich intensiv mit Betriebs- oder Persönlichkeitsstrukturen auseinander zu setzen. Richter sind nicht vom Gesetz beauftragt, über den „Tellerrand“ der Fälle hinauszublicken. Deshalb werden Juristen alleine das Problem nicht lösen.       

6. Oft ist bei Bossing-/Mobbing-Opfern eine Therapie unumgänglich. Wer trägt hier die Kosten? Ist es möglich, diese beim 'Täter' einzufordern oder Unterstützung von Krankenkassen zu bekommen  

Kosten der Krankenbehandlung sind, wenn die Voraussetzungen des Mobbing im Übrigen nachgewiesen sind, Teil des Schadens und können vom Täter verlangt werden. Die Krankenkassen tragen regelmäßig die Kosten für solche Behandlungen.  

7. Was ist Ihre persönliche Erfahrung mit Bossing und Mobbing bisher? Denken Sie, dass dieses Phänomen in den nächsten Jahren verstärkt auftreten wird?

In einer Arbeitswelt, die unter dem Druck einer wirtschaftlichen Rezession steht, werden Verdrängungs- bzw. Konkurrenzstrategien wie das Mobbing keinesfalls aussterben. Allerdings findet Mobbing auch in wirtschaftlich gemächlicheren Zeiten statt, sodass einfache Kausalgesetze dieses Phänomen nicht ausreichend beschreiben. Mobbing entsteht aufgrund vieler Faktoren und ist deshalb gleichermaßen schwer zu erkennen wie zu bekämpfen. Die gesellschaftliche Wahrnehmung wächst, sodass auch die juristische Behandlung des Themas, ob nun auf der Ebene des Gesetzgebers oder der Gerichte, sensibler werden dürfte. Das heißt aber auch, dass Mobber ihre Methoden geschickter wählen und scheinbar sachlich handeln, wenn doch ihr Ziel einzig darauf ausgerichtet ist, einen anderen Menschen existenziell zu treffen.  

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