pffft.jpg (7304 Byte)

Home - Aktuelles - Formulare - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum   

Online - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn - drpalm@web.de

Arbeitsrecht - Erbrecht - Familienrecht - Onlinerecht - Unternehmensrecht

Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

Startseite

Aktuelles
Anfahrt
Arbeitsrecht
Beratung
Email
Erbrecht
Familienrecht
Formulare
Internetrecht
Immobilien
Impressum
Jobs/Karriere
Kinder
Kontakt
Kosten
Kündigung
Links
Mietrecht
Mobbing
Profil
Rechtsgebiet
Scheidung
Search
Sekretariat
Texte
Unternehmen
Vollmacht

 

  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Verfolgungsbetreuung

durch Arbeitsämter -

gibt es das?

 

 

painter1.gif (14409 Byte)
 

Hilfe oder Schikane?

Anwalt Rechtsanwalt Selbstverständlich kann man von einem Arbeitslosen, wenn er Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht, verlangen, dass er eine Gegenleistung erbringt, also aktiv ist, um wieder eine Beschäftigung zu finden. Arbeitsamts-Mitarbeiter berichten jedoch von Aufforderungen ihrer Amtsleiter, Geld bei Arbeitslosen mittels "Sperrzeiten" einzuholen.
 
Was heißt Verfolgungsbetreuung?

Unter diesem Stichwort fasst man Praktiken zusammen, jede Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit zu ergreifen. Angeblich soll es in Arbeitsämtern bereits Hitlisten geben, aus denen sich ergibt, welche Mitarbeiter die meisten Sperrzeiten verhängt.

In der Arbeitsvermittlung verschärft sich der Umgangston mit den Arbeitslosen, in der Leistungsabteilung brechen die Kolleginnen und Kollegen unter der Flut von Leistungseinstellungen und Sperrzeitbescheiden zusammen. Die Frage, ob berechtigte oder unberechtigte Sperrzeit ist vollkommen unerheblich, in jedem Fall aber störend und somit unerwünscht. Die Techniken sind bekannt: Es werden kurzfristig Gruppeninformationen oder Einzelgespräche angesetzt, zu denen eingeladene Arbeitslose nicht oder zu spät erscheinen. Rechtsfolge: Leistungsentzug. Angeblich  wird bei den Arbeitsämtern streng nach Plan vorgegangen, d.h. Arbeitslosengeldempfänger werden solange verfolgt, bis man ihnen das Geld streichen kann. Die Jobvermittlung bleibt dann auf der Strecke.  Arbeitsvermittler räumen ein, dass die Ämter dazu angehalten worden sind, und das auch durchführen. Man versucht durch häufige Einladungen die Leute herauszufiltern, die etwa in den Urlaub gefahren sind und sich im Arbeitsamt nicht abgemeldet haben oder sonst nicht bereit sind zu springen, wenn das Arbeitsamt pfeift. Arbeitslose werden zu zweifelhaften (Gruppen-) Informationsveranstaltungen geladen werden, in der unausgesprochenen Hoffnung, dass Säumige ihr Arbeitslosengeld riskieren. Beliebt sind Veranstaltungen an verlängerten Wochenenden und/oder an entlegenen Orten. Diese "Verfolgungsbetreuung" der Arbeitsämter wird oft mit Trainingsmaßnahmen kombiniert, die dem jeweiligen Arbeitslosen im Blick auf die vorhandene Qualifikation nichts oder wenig bringen. Wenn PC-Spezialisten Textverarbeitung für Anfänger lernen müssen, ist das wohl kaum etwas anders als eine Schikane-Maßnahme.

Angeblich sollen Mütter, die sich nach der Erziehungszeit arbeitslos melden,   wochenweise "Trainingskurse" erhalten. Das Arbeitsamt spekuliert darauf, dass viele nicht täglich von ihrer Familie abwesend sein können und folglich aus dem Arbeitslosengeldbezug fallen. Die Auslegung der (werktäglichen) Erreichbarkeit (als vollständige Verfügbarkeit) ist insbesondere im Blick auf die Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familien -  Art. VI GG - zu prüfen. Arbeitgeber sind oft gezwungen und auch daran interessiert, auf familiäre Bedürfnisse berufstätiger Mütter Rücksicht zu nehmen, wenn dies erst die Arbeitsaufnahme ermöglicht. Jeder realistisch denkende Arbeitgeber muss Verständnis dafür haben, dass die Kinderbetreuung im Zusammenhang mit den realen Erfordernissen der Berufstätigkeit organisiert wird. Deshalb gibt es Betriebskindergärten, entsprechende Arbeitszeiterleichterungen et.

Auch im Fall von kinderbetreuenden Arbeitslosen ist es notwendig, dass solche familiären Belange berücksichtigt werden, um vernünftige Maßnahmen treffen zu können. Wer auf  kurzfristige Unverfügbarkeit  spekuliert, verletzt diesen Grundsatz.  Wenn ein Mutter am Samstag eine Einladung hält für eine Maßnahme, die am darauffolgenden Montag morgens um 8.00 h beginnt, besteht keine Chance, Schule und Kindergarten über die veränderten Situation rechtzeitig zu informieren oder Maßnahmen zu ergreifen wie die Vereinbarung einer Betreuung durch eine Tagesmutter. Wenn die Arbeitsämter für Kinderbetreuungskosten während einer Maßnahme aufkommen, kann es andererseits nicht richtig sein, dass die Organisation solcher Maßnahmen durch den Arbeitslosen durch schikanös kurze Einladungsfristen vereitelt wird. 

Es gibt in der Rechtsordnung ein übergreifendes Schikaneverbot, das wie jede Verwaltungspraxis auch für die Rechtsausübung der Arbeitsämter gelten muss. Wenn offensichtlich Maßnahmen nicht mehr der Jobvermittlung, sondern der Verhängung einer Sperrzeit dienen, sind sie rechtswidrig. Auch wenn die Nachweise im Einzelnen schwer zu führen sein mögen, müssen solche rechtswidrigen Praktiken auch disziplinarische Folgen für die Leiter oder Mitarbeiter des Arbeitsamtes haben.

Allerdings ist hier nicht nur die rechtliche Auseinandersetzung mit solchen Praktiken gefragt, sondern die politische. Mit Gerhard Schröders "Faulenzer"-Argument, um müde Männer (und Frauen) munter zu machen, ist es aber nicht getan. Diese Art von Arbeitsvermittlung ist eine Etikettenschwindel, der Sparmaßnahmen an der falschen Stelle kaschieren soll.

Übrigens: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt die Kosten erst ab Klage.

Wichtige Themen des Arbeitsrechts auf diesen Seiten: 

Abmahnung - AGB - Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - Fortbildung - Kündigung (Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt - Mobbing  

Top

 

Home - Aktuelles - Anfahrt - Arbeitsrecht - Beratung - Ehe- und Familienrecht - Erbrecht - Internetrecht - Kontakt - Kosten - Mietrecht - Profil - Rechtsprechung  

Email - LinksSuche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:13.05.2018