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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

FAQ zum Familienrecht

 

Hier präsentieren wir in sehr offener und unbedingt 

erweiterungsbedürftiger Weise diverse 

Fragen zum Ehe- und Familienrecht, die uns häufig gestellt werden. 

Bundesgerichtshof Karlsruhe

       Bundesgerichtshof Karlsruhe

Viele der nachfolgenden Fragen sind auch auf den anderen Seiten dieser Website Rechtsanwalt Dr. Palm ausführlicher im systematischen Zusammenhang beantwortet, hier geht es nur um Kurzantworten, die allenfalls einen Einstieg in die Thematik bieten können. 

Herr Rechtsanwalt Dr. Palm und sein Team können Sie vor sämtlichen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertreten.

Schicken Sie uns ein Email und wir melden uns bei Ihnen. Bei uns zahlen Sie nicht mehr als woanders, Sie können sich aber zugleich auf jahrelange Rechtspraxis und vielfältige Erfahrungen verlassen. 

Reicht für eine Scheidung ein Anwalt?

Wenn man sich beraten lassen möchte, benötigt man einen Anwalt. Denn ein Anwalt, der beide Seiten berät, handelt regelmäßig unverantwortlich bzw. begeht sogar, wie die Juristen es nennen, Parteiverrat. Allerdings kann das Gericht eine Scheidung aussprechen, auch wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist. Wenn man am Tag der Scheidung eine endgültige Entscheidung will, also ein sog. Rechtsmittelverzicht erklärt werden soll, muss aber die Gegenseite auch einen Anwalt haben - zumindest einen, der an dem konkreten Termin teilnimmt. Mitunter ist es üblich, einen Kollegen zu bitten, kurz zu "assistieren". 

Warum dauert meine Scheidung so lange?

Das kann verschiedene Gründe haben, aber häufig liegt das daran, dass die Parteien sich über Folgesachen einigen. 

Wie sieht es im Fall von Trennungen mit dem Erbrecht aus?

Will man die gesetzliche Erbfolge ausschließen, muss man den anderen Ehegatten auf das Pflichtteil setzen. In Extremfällen kommt auch ein völliger Ausschluss vom Erbrecht in Betracht. Zur Erinnerung, im klassischen Fall einer Ehe mit zwei Kindern, erbt der Ehepartner die Hälfte und die Kinder jeweils ein Viertel.

Kann man ein Berliner Testament widerrufen, wenn man sich trennt? 

Gemäß §§ 2271, 2296 II BGB kann ein solches Testament widerrufen werden. Die Erklärung muss aber notariell beurkundet werden.

Welcher Stichtag gilt für den Zugewinnausgleich?

Maßgeblich für das Endvermögen ist der Tag der Rechtshängigkeit, d.h. der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten. Zeitpunkt für das Endvermögen ist also nicht der Tag der Scheidung. 

Wann liegt eigentlich eine kurze Ehe vor und welche Folgen hat das für den Unterhalt?  

Liegen besondere Umstände vor, kann auch eine viereinhalbjährige Ehe "von kurzer Dauer" sein. Unterhaltsansprüche können in diesem Fall teilweise verwirkt und damit ausgeschlossen sein. Üblicherweise kann nach mehr als drei Jahren Ehezeit nicht mehr von einer "kurzen Ehe" gesprochen werden. 

Welche Schicksal haben Lebensversicherungen im Rahmen ehelicher Auseinandersetzungen? 

Wenn der Ehegatte Bezugsberechtigter einer Lebensversicherungsvertrag ist, sollte das anlässlich der Trennung widerrufen werden. 

Was wird aus der gemeinsamen Krankenversicherung

Bis zur Rechtskraft ist der Ehegatte mitversichert. Es sei denn sein eigenes Einkommen ist zu hoch. 

Ab wann muss ich eine eigene Steuererklärung abgeben? 

Trennungen zum Jahresende sollte man sich zwei Mal überlegen. Denn ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem sich die Trennung ereignet hat, ändern sich die Steuerklassen. 

Ab wann muss ich mich selbst um Versicherungen kümmern? 

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Das Familienverfahrengesetz (FamFG) hat zum 01.09.2009 viele neue Regelungen zu familiengerichtlichen Verfahren mit sich gebracht, die teilweise hier erläutert sind. Das FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) war bis zum 31.08.2009 gültig. Achtung: Es gibt auch diverse Verfahren, die Nichtjuristen nicht ohne weiteres als familiengerichtliches Verfahren qualifizieren würden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Nachlass- und Teilungssachen, weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren in Freiheitsentziehungssachen.  Verfahren in Betreuungssachen sind nun in den §§ 271 ff. geregelt. 

Mehr erfahren Sie hier >>

Landgericht Bonn, Vorder- und Seitenansicht

Übrigens: Bei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen wir unter anderem auf das juristische Informationssystem JURIS, spezifische Prozessformularsammlungen und moderne Unterhalts- und Zugewinnberechungsprogramme, die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen eine aktuelle Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.

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Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

 Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

Wir versuchen hier Lösungen zu finden, die dieser Ausnahmesituation in besonderem Maße gerecht werden. Zwar bieten wir keine Mediation an, sind aber besonders darauf bedacht, einvernehmliche Lösungen mit der Gegenseite zu finden, um das ohnehin bestehende Streitpotenzial nicht noch zu vergrößern. Sollten Sie z.B. daran interessiert sein, eine Trennungsvereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu treffen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sind wir gerne behilflich. 

Übrigens: Einverständliche Scheidungen sind regelmäßig billiger und lassen sich, wenn die Voraussetzungen - insbesondere die Trennungszeit - vorliegen, auch sehr zügig durchführen.

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