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Rechtsprobleme
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Diese
Seite widmet sich in Folge mit Rechtsproblemen, die im Zusammenhang
von Zuständigkeitsfragen und der Anwendung materiellen Rechts im
Familienrecht auftreten. |
Ein Verfahrenskostenhilfeantrag
für den Scheidungsantrag einer in der Schweiz lebenden deutschen
Staatsangehörigen gegen ihren nach Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes
in der Schweiz wieder in Deutschland lebenden türkischen Ehemann darf
nicht wegen Mutwilligkeit mit der Begründung zurückgewiesen werden,
dass die Durchführung des nach schweizerischem Recht zu beurteilenden
Verfahrens in der Schweiz kostengünstiger und effektiver wäre. Die
deutsche Antragstellerin hat vielmehr, da deutsche Gerichte für ihr
Rechtsschutzbegehren zuständig sind, einen verfassungsrechtlichen
Anspruch auf Gewährung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der nicht
durch den Verweis auf einen ausländischen Gerichtsstand unzumutbar
erschwert werden darf, OLG Karlsruhe 2010.
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Bezirksgericht Winterthur |
Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und
Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere
die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler
Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen
zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit
Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen
Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen,
Trennung, Lebenspartnerschaften,
Lebensgemeinschaften, Härtefall,
Unterhalt nebst Auskunftsanspruch,
Versorgungsausgleich, Sorgerecht,
Umgangsregelungen, Zugewinn,
Schulden, Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücke, Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
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