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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Recht Schweiz Winterthur
Diese Seite widmet sich in Folge mit Rechtsproblemen, die im Zusammenhang von Zuständigkeitsfragen und der Anwendung materiellen Rechts im Familienrecht auftreten. 
Ein Verfahrenskostenhilfeantrag für den Scheidungsantrag einer in der Schweiz lebenden deutschen Staatsangehörigen gegen ihren nach Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes in der Schweiz wieder in Deutschland lebenden türkischen Ehemann darf nicht wegen Mutwilligkeit mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die Durchführung des nach schweizerischem Recht zu beurteilenden Verfahrens in der Schweiz kostengünstiger und effektiver wäre. Die deutsche Antragstellerin hat vielmehr, da deutsche Gerichte für ihr Rechtsschutzbegehren zuständig sind, einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der nicht durch den Verweis auf einen ausländischen Gerichtsstand unzumutbar erschwert werden darf, OLG Karlsruhe 2010.

Bezirksgericht Winterthur 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücke, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

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