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Versorgungsausgleich
Verwirkung |
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Ein Versorgungsausgleich
findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies
ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es
rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen, vgl. § 27 VersAusglG (Ausführlich zum Thema jetzt hier >>).
Nach der - allerdings - alten, aber vergleichbaren
Rechtslage hat das OLG Zweibrücken festgestellt, dass ein
Versorgungsausgleich nicht stattfindet, soweit die Inanspruchnahme des
Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse,
insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe
oder im Zusammenhang mit der Scheidung, grob unbillig wäre.
Grobe Unbilligkeit läge dann im Blick auf die
BGH-Rechtsprechung vor, wenn aufgrund der besonderen Verhältnisse der
Parteien die starre Durchführung des öffentlich–rechtlichen
Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher
Weise widersprechen würde. Ein solcher Härtefall sei nur in eng zu
begrenzenden Ausnahmefällen anzunehmen. In Betracht kommen krasse und
schwerwiegende Verfehlungen. Rechtskräftig festgestellte gefährliche
Körperverletzungen können diesen Tatbestand erfüllen.
Ausführlich zum Thema jetzt hier >>
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Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe-
und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage.
Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft
schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere
Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung
tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit
zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und
Familienrechts: Scheidungen, Trennung,
Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften,
Härtefall, Unterhalt
nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich,
Sorgerecht, Umgangsregelungen,
Zugewinn, Schulden,
Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücke,
Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
Versorgungsausgleich/Kontenklärung
(Formulare
Download Deutsche Rentenversicherung)
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