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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Anschaffungen von 

Gegenständen 

Amtsgericht Hannover 

 

Nach der Trennung bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung angeschaffte Gegenstände sind dem Endvermögen des jeweiligen erwerbenden Ehegatten zuzuweisen. Haushaltsgegenstände, die während der Trennung angeschafft wurden, geltend nicht mehr als für den gemeinsamen Haushalt angeschafft, gehören einem zum Alleineigentum und werden als Zugewinn ausgeglichen. Für die Praxis gilt aber, dass solche Anschaffungen einschließlich der evtl. Abschläge wegen Abnutzung im Zugewinn eine geringere oder streitige Rolle spielen gegenüber eindeutig aussagekräftigen Kontoständen und sonstigen eindeutigen Vermögensgegenständen. 
 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

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