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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Auskunftspflicht

Sonderfälle

Auskunft über Pflichtteil

Amtsgericht Schöneberg Eingang

Grundsatz: Die begehrte Auskunft muss also für den Unterhaltsanspruch relevant sein. Dabei genügt es allerdings, dass die Auskunft für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung sein kann. Der Auskunftsanspruch hängt nicht davon ab, dass sich das Ergebnis der Auskunft auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs oder der Unterhaltsverpflichtung auswirkt. Andererseits ist jedoch nach der Rechtsprechung schon eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung abzulehnen, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch oder die Unterhaltsverpflichtung unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann
Auskunft Unterhaltsanspruch

Begehrt ein volljähriges Kind Auskunft, ist Prozesskostenhilfe zumindest dann zu verweigern, wenn aufgrund der aus der Akte erkennbaren Fakten ein Unterhaltsanspruch nicht einmal wahrscheinlich erscheint, OLG Sachsen Anhalt 2008.   

Muss man Auskunft über Zahlungen aus einem Pflichtteilsanspruch geltend machen?  

Es unterliegt grundsätzlich der freien Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten, ob er einen ihm zustehenden Pflichtteil verlangen will oder nicht. Auch wenn sich ein Pflichtteilsberechtigter im allgemeinen Rechtsverkehr frei für oder gegen die Realisierung eines Pflichtteilsanspruchs entscheiden kann, bedeutet das nicht, dass für den Bereich des Unterhaltsrechts notwendig dieselben Grundsätze zu gelten hätten. Ausgehend von der Überlegung, dass im Unterhaltsrecht grundsätzlich alle Einkünfte und Vermögenswerte der Ehegatten zu berücksichtigen sind, die geeignet sind, die Unterhaltsbedürfnisse der Familie zu decken, ist hier vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob ein Vermögenswert wie der Wert eines Pflichtteils auch bei fortbestehender intakter Ehe zum Unterhalt der Familie zur Verfügung stehen würde.  

Anders ist es, wenn der Verpflichtete auch bei fortbestehender Ehe und weiterem Zusammenleben mit dem Berechtigten von einer Geltendmachung des Pflichtteils abgesehen hätte mit der Folge, dass der Pflichtteil auch unter diesen Umständen für den Familienunterhalt nicht zur Verfügung gestanden hätte.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH werden die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch Erwerbseinkünfte geprägt, sondern ebenso durch Kapital- und andere Vermögenserträge sowie sonstige wirtschaftliche Nutzungen. Entscheidend ist nur, dass diese den Eheleuten während des Zusammenlebens zur Verfügung gestanden haben. Da sich die ehelichen Lebensverhältnisse ausschließlich danach bestimmen, welche Einkünfte tatsächlich für den Unterhalt der Familie verfügbar waren, ohne Rücksicht darauf, ob sie nur von einem oder von beiden Ehegatten - in gleicher oder unterschiedlicher Höhe - erzielt worden sind, können auch - für den Familienunterhalt verfügbare - Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen eines der beiden Ehegatten nicht ausgenommen werden. So hat der Bundesgerichtshof Einkünfte aus einem Pflichtteil eines Ehegatten für grundsätzlich unterhaltsbestimmend angesehen, sofern sie bei intakter Ehe zum Unterhalt der Familie zur Verfügung stehen. 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

 Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

 

 

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