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Auskunftspflicht
Sonderfälle
Auskunft über
Pflichtteil |
Amtsgericht Schöneberg Eingang |
Grundsatz:
Die begehrte Auskunft muss also für den Unterhaltsanspruch relevant
sein. Dabei genügt es allerdings, dass die Auskunft für die
Bemessung des Unterhalts von Bedeutung sein kann. Der
Auskunftsanspruch hängt nicht davon ab, dass sich das Ergebnis der
Auskunft auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs oder der
Unterhaltsverpflichtung auswirkt. Andererseits ist jedoch nach der
Rechtsprechung schon eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung
abzulehnen, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den
Unterhaltsanspruch oder die Unterhaltsverpflichtung unter keinem
Gesichtspunkt beeinflussen kann |
Auskunft
Unterhaltsanspruch
Begehrt ein volljähriges Kind Auskunft, ist
Prozesskostenhilfe zumindest dann zu verweigern, wenn aufgrund der aus
der Akte erkennbaren Fakten ein Unterhaltsanspruch nicht einmal
wahrscheinlich erscheint, OLG Sachsen Anhalt 2008. |
Muss man Auskunft über Zahlungen
aus einem Pflichtteilsanspruch geltend machen?
Es unterliegt grundsätzlich der
freien Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten, ob er einen ihm
zustehenden Pflichtteil verlangen will oder nicht. Auch wenn sich ein
Pflichtteilsberechtigter im allgemeinen Rechtsverkehr frei für oder
gegen die Realisierung eines Pflichtteilsanspruchs entscheiden kann,
bedeutet das nicht, dass für den Bereich des Unterhaltsrechts
notwendig dieselben Grundsätze zu gelten hätten. Ausgehend von der
Überlegung, dass im Unterhaltsrecht grundsätzlich alle Einkünfte
und Vermögenswerte der Ehegatten zu berücksichtigen sind, die
geeignet sind, die Unterhaltsbedürfnisse der Familie zu decken, ist
hier vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob ein Vermögenswert
wie der Wert eines Pflichtteils auch bei fortbestehender intakter Ehe
zum Unterhalt der Familie zur Verfügung stehen würde.
Anders ist es, wenn der
Verpflichtete auch bei fortbestehender Ehe und weiterem Zusammenleben
mit dem Berechtigten von einer Geltendmachung des Pflichtteils
abgesehen hätte mit der Folge, dass der Pflichtteil auch unter diesen
Umständen für den Familienunterhalt nicht zur Verfügung gestanden hätte. |
Nach der
ständigen Rechtsprechung des BGH werden die ehelichen Lebensverhältnisse
nicht nur durch Erwerbseinkünfte geprägt, sondern ebenso durch
Kapital- und andere Vermögenserträge sowie sonstige wirtschaftliche
Nutzungen. Entscheidend ist nur, dass diese den Eheleuten während des
Zusammenlebens zur Verfügung gestanden haben. Da sich die ehelichen
Lebensverhältnisse ausschließlich danach bestimmen, welche Einkünfte
tatsächlich für den Unterhalt der Familie verfügbar waren, ohne Rücksicht
darauf, ob sie nur von einem oder von beiden Ehegatten - in gleicher
oder unterschiedlicher Höhe - erzielt worden sind, können auch - für
den Familienunterhalt verfügbare - Erträge aus einem durch
Erbfall erworbenen Vermögen eines der beiden Ehegatten
nicht ausgenommen werden. So hat der Bundesgerichtshof Einkünfte aus
einem Pflichtteil eines Ehegatten für grundsätzlich
unterhaltsbestimmend angesehen, sofern sie bei intakter Ehe zum
Unterhalt der Familie zur Verfügung stehen. |
Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe-
und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage.
Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft
schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere
Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung
tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit
zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und
Familienrechts: Scheidungen, Trennung,
Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften,
Härtefall, Unterhalt
nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich,
Sorgerecht, Umgangsregelungen,
Zugewinn, Schulden,
Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücken,
Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
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