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Düsseldorfer Tabelle

Aktualisierung der Tabelle

Hinweis zur Rangfolge von Unterhaltsansprüchen

Bedarfskontrollbetrag

 

Aktualisierung der Tabelle: Mit der Aktualisierung der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ergeben sich regelmäßig veränderte  Unterhaltsansprüche. Da Unterhalt grundsätzlich aber nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann, sind erhöhte Unterhaltsansprüche auf Grund der Veränderungen dieser Tabelle unverzüglich geltend gemacht werden. Wenn ein Unterhaltstitel  einen bestimmte Höhe des Kindesunterhalts festgelegt hat, führt das nicht zu automatischen Anpassungen, soweit der Titel nicht eine entsprechende Klausel beinhaltet. Die Verpflichtung, den erhöhten Betrag zu zahlen, tritt also erst dann ein, wenn der Unterhaltsverpflichtete dazu aufgefordert wurde. Vgl. dazu auch OLG Oldenburg (12 UF 29/93) vom 29.06.1993: Eine Änderung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle allein stellt keinen Abänderungsgrund dar.
Was heißt Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung auch des Ehegattenunterhalts unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

Das OLG Hamm erläutert den BKB so: Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten können Abschläge, bei einer geringeren Anzahl Zuschläge - durch Einstufung in höhere/niedrigere Gruppen - angemessen sein. Besteht eine Unterhaltspflicht lediglich gegenüber einem Kind (also nicht auch gegenüber einem Ehegatten und einem weiteren Kind), kann eine Höhergruppierung um mehr als nur eine Einkommensgruppe in Betracht kommen. Eine Eingruppierung in eine höhere Einkommensgruppe setzt jedoch voraus, dass dem Pflichtigen nach Abzug des Tabellenkindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts der für die höhere Einkommensgruppe maßgebende Bedarfskontrollbetrag verbleibt.

Der Kindesunterhalt muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Betrag stehen, der dem Pflichtigen nach Abzug des Kindes- und des Ehegattenunterhalts für den eigenen Bedarf verbleibt (Bedarfskontrollbetrag). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, ist der Unterhalt der nächstniedrigeren Einkommensgruppe, deren Bedarfskontrollbetrag gewahrt wird, zu entnehmen. 

Wird nur Kindesunterhalt geschuldet, ist der Bedarfskontrollbetrag in den ersten sechs Einkommensgruppen der Tabelle wegen der Kindergeldanrechnungsvorschrift des § 1612 V BGB weitgehend ohne Bedeutung.

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

Übrigens: Glauben Sie nicht, dass diese Tabelle und die einzelnen Berechnungskriterien so einfach wären. Bei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen wir unter anderem auf das juristische Informationssystem JURIS, spezifische Prozessformularsammlungen und Unterhalts- und Zugewinnberechungsprogramme, die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen eine aktuelle Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.

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