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Kindererziehungszeiten
Anrechnung
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Kindererziehungszeiten
sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die
Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen
hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das
Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung
festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Die
Erziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten werden grundsätzlich dem
Elternteil zugeordnet, der das Kind allein erzogen hat.
Bei einer
gemeinsamen Erziehung werden die Zeiten grundsätzlich im Rentenkonto der
Mutter angerechnet, bei tatsächlich überwiegender Erziehung durch den
Vater in seinem Rentenkonto (der Vater hatte Erziehungsurlaub und die
Mutter ging arbeiten). Eine gemeinsame Erziehung liegt regelmäßig dann
vor, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt. Sie liegt auch
dann vor, wenn der getrennt lebende Elternteil regelmäßig an der
Erziehung beteiligt ist. Im Leistungsfall werden die Zeiten der
Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und
Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird
man so gestellt, als hätte man 29.428 € verdient.
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Amtsgericht
und Landgericht Köln
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Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und
Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere
die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler
Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen
zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit
Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen
Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen,
Trennung, Lebenspartnerschaften,
Lebensgemeinschaften, Härtefall,
Unterhalt nebst Auskunftsanspruch,
Versorgungsausgleich, Sorgerecht,
Umgangsregelungen, Zugewinn,
Schulden, Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücken, Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht. |
Andere im weitesten
Sinne familienrechtliche Themen in Stichwörtern:
Adoption -
Aktuell - Anfechtung
Testament - Alimony - Anwaltskosten
- Aufhebungsvertrag - Aufsicht
- Aufsichtspflichtverletzung - Binational
Divorce - Eheaufhebung
- Ehegatte - Ehevertrag
- Einbürgerung -
Employment law - Erwachsenenadoption - Familienrecht
- Haftung
für Kinder - Jura for Kids - Kindesunterhalt
- Mutterschutz - Namensrecht
- Scheidung - Scheidung
(türkisches Recht) - Scheidungskosten
- Scheinehe - Unterhalt
- Unterhaltsrecht - Vollmacht
- Zivilprozess
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